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Reitbeteiligung: pro & contra

Es gibt immer mehr Pferde und Ponys, die nicht ausschließlich von einem Reiter, sondern auch noch von einer oder mehreren Reitbeteiligungen geritten werden. Dafür gibt es mehrere Gründe: Häufig fehlt es dem Pferdebesitzer – gerade ,wenn dieser Vollzeit berufstätig  oder familiär sehr stark beansprucht ist – an der nötigen Zeit, um sein Pferd jeden Tag zu reiten.

Der zweithäufigste Grund ist sicherlich der Finanzielle: Der Pferdebesitzer möchte oder kann die Kosten für Unterbringung, Pflege, Tierarztkosten oder die Pferdeversicherung nicht alleine tragen und teilt sich diese mit der Reitbeteiligung.

Dann gibt es auch noch den Fall, dass der Pferdebesitzer vorrübergehend nicht selber reiten kann, weil er z.B. beruflich für eine bestimmte Zeit ins Ausland geht oder weil eine Schwangerschaft besteht. Trotzdem möchte er oder sie das Pferd nicht verkaufen. Dann bietet sich die Möglichkeit, diese Zeit mit einer Reitbeteiligung zu überbrücken.

Jeder Pferdebesitzer sollte sich diesen Schritt gut überlegen und insbesondere genaue Absprachen mit der Reitbeteiligung über Rechte und Pflichten treffen. Egal wie gut die Reitbeteiligung reiten kann, der Pferdebesitzer wird es immer irgendwie merken, dass noch jemand Anderes mit dem Pferd umgeht und es reitet. Im besten Fall wird er eine Verbesserung der Manieren und der Rittigkeit seines Pferdes feststellen, im schlimmsten Fall kommt er mit seinem Pferd nach einiger Zeit nicht mehr klar. Deshalb ist es sinnvoll, mit der Reitbeteiligung vielleicht erst einmal einen Probemonat zu vereinbaren.

Des Weiteren muss im Vorwege festgelegt werden, was die Reitbeteiligung mit dem Pferd alles machen kann, also ob sie auch Springen und Ausreiten darf, ob die Teilnahme an Lehrgängen möglich ist, die einen Transport und Aufenthalt in einem anderen Stall erforderlich machen. Ist auch eine Turnierteilnahme geplant?

Der Pferdebesitzer sollte sich auch genau überlegen, ob die Reitbeteiligung verpflichtet sein soll, Reitunterricht mit dem Pferd zu nehmen und ob dieser Unterricht bei einem bestimmten Ausbilder erfolgen soll. Vielleicht reicht es ihm ja auch aus, wenn sein Pferd von der Reitbeteiligung nur entspannt ausgeritten wird?

Auch ist genau abzusprechen, ob die Reitbeteiligung für den Fall, dass das Pferd erkrankt ist und der Pferdebesitzer nicht kurzfristig erreichbar ist, den Tierarzt benachrichtigen darf und sollte. Auch sollte dem Tierarzt dies mitgeteilt werden und dieser sollte auch darüber informiert werden, wie weit die Befugnisse der Reitbeteiligung hier gehen. Ebenfalls ist der Fall einer längeren Krankheit des Pferdes im Vorwege zu besprechen. Angenommen das Pferd fällt aufgrund eines Sehnenschadens oder Ähnlichem für längere Zeit aus, zahlt die Reitbeteiligung weiterhin den normalen monatlichen Kostenbeitrag und pflegt die Reitbeteiligung das Pferd in dieser Zeit an den Tagen, an denen sie üblicherweise geritten wäre? Dies mag für viele eine Selbstverständlichkeit sein, es hat aber schon Reitbeteiligungen gegeben, die hier darauf beharrt haben, dass sie schließlich Reit- und nicht Krankenpflegebeteiligung seien.

Auch das Thema Pferdeversicherung spielt bei der Frage "Reitbeteiligung pro und contra" eine große Rolle. Auf jeden Fall sollte der Pferdebesitzer mit seiner Pferdehaftpflicht abklären, ob dort überhaupt das sogenannte Fremdreiterrisiko / Reitbeteiligungsrisiko mitversichert ist. Hier macht selbstverständlich nur eine Pferdehaftpflicht Sinn, die das Reitbeteiligungsrisiko absichert.

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Weiterhin ist es wichtig, ob die Reitbeteiligung namentlich gemeldet sein muss und ob Schäden, die die Reitbeteiligung durch das Pferd erleidet, hier abgedeckt sind. Der sogenannte Eigenschaden an der Reitbeteiligung muss unbedingt im Versicherungsschutz der Pferdehaftpflicht enthalten sein, sonst muss der Pferdehalter die Regressansprüche von Krankenkassen selbst zahlen.

Krankenkassen stellen heutzutage den Pferdehaltern eine Rechnung, wenn die Reitbeteiligung nach einem Sturz mit dem Rettungswagen abgeholt werden musste und eine ärztliche Behandlung erhalten hat.

Dies sind alles Fragen, die im Vorwege zu klären sind. Eventuell ist hier eine Ergänzung des Versicherungsumfanges der Tierversicherung erforderlich um als Tierhalter nicht selbst für Schäden eintreten zu müssen, die das Pferd der Reitbeteiligung oder Dritten, während des Umganges oder des Reitens durch die Reitbeteiligung zufügt.

Ebenso muss geklärt werden, wie man mit Schäden umgeht, die die Reitbeteiligung dem Pferd zufügt oder die an der Reitausrüstung geschehen. Natürlich wird die Reitbeteiligung dem Pferd nicht absichtlich einen Schaden zufügen oder den Sattel absichtlich fallen lassen - was aber, wenn das neue Pferd mit der Reitbeteiligung im Wald stürzt und eingeschläfert werden muss? Es muss unbedingt im Vorfeld geklärt werden, wie vorzugehen ist. Die Privathaftpflicht für Reitbeteiligungen sichert Schäden bis zu 5.000 Euro ab, die dem Pferd oder der Reitausrüstung widerfahren.

 

 

Autor/in: Anja Tylkowski
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