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Schulpferdehaftpflicht und Reitlehrerhaftpflicht

die wichtige Pferdeversicherung

Die Schulpferdehaftpflicht und Reitlehrerhaftpflicht - unerlässlich für Reitlehrer und Eigentümer. “Alles Glück auf Erden, liegt auf dem Rücken von Pferden.” Ein Sinnspruch, welcher durch die Realität durchaus widerlegt werden kann, wenn ein Schadensfall eintritt und die herkömmliche Pferdeversicherung nicht zahlt.

Wann immer eine regelmäßiges Entgelt aus der Nutzung von Pferden erzielt wird, so muss der Schutz der eigenen Pferdeversicherung überdacht werden! Dies bezieht sich vor allem auf die Reitlehrerhaftpflicht und auf die Schulpferdehaftpflicht.

Sobald jemand einem Reitschüler Anweisungen erteilt, wird er nach Definition als “Reitlehrer” bezeichnet und dabei ist es nicht von Belang, ob der Lehrer bezahlt wird oder eine kostenlosen Freundschaftsdienst erweist. Wie im normalen Schulunterricht untersteht der Reitschüler während des Unterrichts demjenigen, der die Anweisungen erteilt. Dabei haftet der Reitlehrer für entstehende Schäden an seinem Schüler persönlich und in unbegrenzter Höhe, falls es durch Verschulden des Lehrers zu einem Unfall gekommen ist.

Beispiele für ein Verschulden des Reitlehrers wären unter anderem: die Wahl des passenden Pferdes, riskante oder falsche Kommandos, sowie zu hoch gebaute Hindernisse. Genau diese Fälle werden von der Reitlehrerhaftpflicht abgedeckt, ohne die kein Reitlehrer unterrichten sollte.

Ist der Reitlehrer ebenso auch als Bereiter tätig, so muss auch der Fall versichert sein, wenn sich das Pferd verletzt. Dafür gibt es die so genannte Klausel für “Schäden am Berittpferd”. Wenn diese in der Reitlehrerhaftpflicht mitversichert sind, ist der Reitlehrer auch dann geschützt, wenn er beispielsweise während des Beritts mit dem Pferd stürzt und dieses sich verletzt oder schlimmsten Falls verstirbt.

Der zweite wichtige Aspekt aus der Entgelterzielung mit Pferden ist der, bei dem Schäden durch das Pferd verursacht werden. Hier schützt die Schulpferdehaftpflicht vor unerwartet hochen Forderungen. Gerade für den Eigentümer ist diese Versicherung ein wichtiger Schutz. Aber auch den Reitlehrern ist meist nicht bewusste, dass ihre Reitlehrerhaftpflicht solche Schäden nicht abdeckt.

Im Gegensatz zur privaten Pferdehaftpflicht deckt die Schulpferdehaftpflicht also auch Schäden und Verletzungen ab, die der Reitschüler erleidet. Somit ist die Schulpferdehaftpflicht die wichtigste Pferdeversicherung, wenn das Pferd verliehen wird. Zudem braucht der Pferdehalter nach Abschluss einer Schulpferdehaftpflicht keine weitere private Pferdehaftpflicht mehr. Die Schulpferdehaftpflicht beinhaltet bereits alle Eckpunkte einer privaten Pferdehaftpflicht.

Welche Fälle deckt eine Schulpferdehaftpflicht ab? Nun da wären zuerst die klassischen Haftpflichtschäden, welche durch das Pferd verursacht werden, wie Sachschäden. Das Fremdreiterrisiko, welches durch die Schulpferdehaftpflicht abgedeckt wird und den Eigentümer vor den gesetzlichen Ansprüchen des beschädigten Reiters schützt. Und Gleiches gilt für das Reitbeteiligungsrisiko. Was besonders oft die Wichtigkeit der Schulpferdehaftpflicht offen legt, ist die Deckung von Schäden an den Reitschülern, also das Reitschülerrisiko. Stellt man sich den schrecklichen Fall vor, dass ein Schüler bei einem Reitunfall so schwer stürzt, dass es zu einer Querschnittslähmung kommt. Neben der menschlichen Tragik kommt in so einem Fall auch noch die Frage nach der Haftung für die medizinische Versorgung hinzu. Die Schulpferdehaftpflicht beschützt den Pferdehalter.

Natürlich trägt die Schulpferdehaftpflicht auch Sorge für Standartsituationen die zu großen Streitfällen auswachsen können, wie das Turnierrisiko, Flurschäden, das Reiten ohne Sattel und auch das Reiten mit einer “ungewöhnlichen” Zäumung. Um so eine Zäumung handelt es sich beispielsweise, wenn die Zäumung gebisslos ist.

Beschädigte Stallungen, Reithallen, Pferdeanhänger, Koppeln, Offenställen, Pferdetransporter, Kutschen und jegliches andere gemietete oder geliehene Sachen sollten separat in die Schulpferdehaftpflicht eingeschlossen werden können. Wenn ein Pferdehalter mehrere Schulpferde auf seinem eigenen Hof eingestellt hat, so benötigt er keinen Zusatzschutz für diese sogenannten Mietsachschäden, da die Stallungen sein Eigen sind.

Bedenkt man dann noch, dass die Schulpferdehaftversicherung nicht zwingend teuer sein muss, ja nicht einmal teurer als die durchschnittliche private Pferdehaftpflicht, so zeigt sich wie lohnend sie ist. Und für diese moderaten Kosten entfällt im Schadensfall jegliche Selbstbeteiligung und liegt bei einer maximalen Deckungshöhe von 5 Millionen Euro.

Die Schulpferdehaftpflicht ist ein günstiges Muss, welches einen großen Rahmen von Sicherheiten bietet.

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Reitlehrerhaftpflicht mit Schulpferd

  • Bis zu 2 eigene Schulpferde mitversichert inkl. privates Reitrisiko
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Schulpferdehaftpflichtversicherung

  • Schulpferdehaftpflicht für alle Rassen und Größen
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  • Schützt Sie vor Ansprüchen wenn das Schulpferd einen Schaden verursacht
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Reitlehrerhaftpflichtversicherung

  • Versicherungsnehmer sind Sie als Reitlehrer und 4 Hilfspersonen
  • Deckungssumme: 15 Millionen Euro
  • Sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind abgedeckt
  • Versichert sind Unfälle, die im Rahmen eines Reitunterrichtes passieren
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Autor/in: Anja Tylkowski
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