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Was ist die Gebührenordnung für Tierärzte?

Im Zusammenhang mit der Operationskostenversicherung für Tiere kommt es immer wieder zur Frage, was es mit der GOT aufsich hat und warum diese den Versicherungsschutz so wesentlich beeinflusst. Die Tierärztliche Gebührenordnung regelt, welche Vergütungen Tierärzten für ihre Leistungen zustehen. Dabei gibt es einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz vor, jedoch keine Festpreise. 

Je nach Lage des Falles können die Gebühren variieren z.B. in einer Spezialklinik oder Behandlungen am Wochende. Die Wahl des Satzes hängt ebenfalls von der Schwierigkeit des Falles, dem Zeitaufwand, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen ab. Niedergelassene Tierärzte sind dabei gesetzlich verpflichtet die Mindestsätze der Gebührenordnung für Tierärzte einzuhalten. 

Merkblatt zur Gebührenordnung für Tierärzte der Bundetierärztekammer: Download

 

Welche Versicherung erstattet im Rahmen des GOT?

Die sogenannten OP-Versicherungen - es gibt die Pferde-OP-Versicherung, die Hunde-OP-Versicherung und die Katzen-OP-Versicherung - erstatten dem Tierhalter die Kosten einer Operation.

Bei der Hunde- & Katzen-OP-Versicherung können Sie jeweils wählen zwischen einer Versicherung zum 1-fachen-Satz oder zum 2-fachen-Satz. Die Pferde-OP-Versicherung von pferd-versichert.de erstattet zu 100% alle Kosten nach dem 2-fachen GOT-Satz.

Vor allem in der Pferde-OP-Versicherung sollte der Pferdehalter immer den 2-fachen Satz versichern, da vorallem Notoperationen sehr teuer werden können.

2-facher Satz in der Tierversicherung bedeutet:

Dass alle Kosten bis zum Gebührensatz 2,0 abgedeckt sind. Das Säubern einer Wunde wird beispielsweise mit dem Satz 0,8 veranschlagt, die Operation des Griffelbein ist hiergegen schwer und kompliziert, und kann dann gut und gerne mit 1,9 abgerechnet werden.

Der Tierhalter bekommt nur dann 100% der OP Kosten von der Tierversicherung erstattet, wenn die OP Kosten auch bis 2,0 versichert sind. Und genau das ist das sogenannte "bis zum 2-fachen Satz der GOT", also bis 2,0.

Egal ob für Hund oder Pferd, es wird gern mit dem 1-fachen Satz der GOT geworben - klar, kostet ja auch nur die Hälfte. Im Schadensfall wenn mit 1,9 abgerechnet wurde, gibts aber auch nur die Hälfte vom Versicherer zurück. Also Vorsicht!

Die OP-Versicherung für Pferde kostet nur 162,68 Euro im Jahr! Die Hunde-OP-Versicherung kostet auch nur 150,63 Euro im Jahr - bei beiden Tierversicherungen sind die Operationskosten bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte versicherung und es ist keine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart!

Autor/in: Anja Tylkowski
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