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Hütehaftpflichtversicherung für Pensionspferde

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Nicht jeder Pferdehalter hat die Möglichkeit, sein Tier auf artgerechte Weise bei sich zu Hause unterzubringen. Oft sind es die örtlichen Gegebenheiten, die sich mit einem oder mehreren Pferden nicht vereinbaren lassen, manchmal spielt der finanzielle Aspekt eine Rolle. Aus diesem Grund stellen Pferdebesitzer ihr Tier oft gegen Bezahlung bei einem Landwirt, Reitverein oder gewerblichenReitstall unter.

Da Ihr Betrieb – laut BGB – ab dem Beginn der Pension als Tierhüter zählt, sollten Sie sich gegen Haftpflichtansprüche absichern. Mit einer Hütehaftpflicht für Pensionspferde sind Sie definitiv auf der sicheren Seite. Was das ist, wer eine solche Police unbedingt abschließen sollte und welche Schäden abgedeckt sind, das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was sind Pensionspferde?

Bei dem Begriff Pensionspferde denken viele Menschen zuerst an ältere Pferde, die im öffentlichen Dienst beispielsweise als Polizeipferde im Einsatz waren und nun ihren wohlverdienten Ruhestand genießen dürfen. Doch mit dieser Vermutung liegen sie falsch. Hierbei handelt es sich um Tiere, die in einem fremden Reitstalluntergebracht sind. Nicht selten kümmert sich der Reitstallbesitzer, der in diesem Fall zum Tierhüter wird, um die Pflege und Fütterung der Pferde.

Was verbirgt sich hinter der Pensionshaftpflicht?

Pensionspferdehaftpflicht, Hütehaftpflicht, Hüteversicherung, Obhutsversicherung – das Produkt ist unter vielen Namen bekannt, doch es meint immer dasselbe: Es deckt das sogenannte Hüterisikofremder Pferde ab, die ein Zucht- oder Pensionsbetrieb bzw. ein Reitstall in Obhut nimmt.

  • Die Police schützt vor Schäden, die entstehen können, wenn Sie als Stallbetreiber Ihrer Tätigkeit als Tierhüter

Wer braucht eine Hütehaftpflicht?

Eine Pensionspferdehaftpflicht ist für jeden sinnvoll, der Pensionspferde – also fremde Pferde – in Obhut nimmt. Ganz gleich, ob Zuchtbetriebe, die neben ihren eigenen Fohlen auch andere Jungtiere auf ihrer Weide beherbergen, Stallbetreiber, die privat Pferde einstellen oder Pensionsbetriebe, die ausschließlich fremde Pferde aufnehmen und versorgen – allesamt benötigen eine Hütehaftpflicht. Warum? Da die Pferdepension im Sinne des BGB als Tierhüter gilt, kann das Haftungsrisiko, das normalerweise nur beim Halter liegt, unter gewissen Voraussetzungen auf den Reitstallbesitzer übergehen.

Haftungsgrundlage

Derjenige, der die Pferde beherbergt, haftet für alle Schäden, die sich während der Inobhutnahme ereignen und an denen er schuldhaft beteiligt ist. Auf den Punkt gebracht: Brechen die Pensionspferde durch das Verschulden des Pensionsbetreibers aus und richten einen Schaden an, ist er dafür verantwortlich.

Lohnt sich der Abschluss einer Hütehaftpflicht?

Als Tierhüter haften Sie aus einem vermuteten Verschulden – sprich: Sie können einen Entlastungsbeweis führen, der belegt, dass Sie das bei Ihnen eingestellte Pferd ordnungsgemäß untergebracht und beaufsichtigt haben. Wer mit dem Entlastungsbeweis – der mit strengen Auflagen verknüpft ist – nicht erfolgreich ist, muss gemeinsam mit dem Tierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Und das wird in der Regel sehr teuer! Aus diesem Grund raten wir Ihnen, eine Hütehaftpflicht für Pensionspferde abzuschließen.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Tierhüter, auf dessen Namen die Pensionspferdehaftpflicht läuft.

Was ist versichert?

Unsere Hütehaftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die ein Pensionspferd anrichten kann. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Ebenfalls abgedeckt sind:

  • Flurschäden
  • Schäden am Pensionspferd durch die Obhutsverletzung

Letzteres ist vor allem dann relevant, wenn Sie auch die Fütterung und Pflege der Tiere übernehmen.

Schadensbeispiele – darum ist eine Hütehaftpflichtversicherung so wichtig

Um zu verdeutlichen, wie wichtig der Abschluss einer Pensionspferdehaftlicht ist, folgen einige Beispiele:

  • Der Stromzaun Ihrer Koppel ist defekt – ohne, dass Sie es bemerkt haben. Am Nachmittag brechen vier Ihrer Pensionspferde aus. Von ihrer plötzlichen Freiheit überwältigt, laufen die Tiere auf die nahegelegene Bundesstraße, auf der gerade mehrere Autos auf dem Weg nach Hause sind. Es kommt zu einem großen Unfall, den die Pferde leider nicht überleben. Die in den Zusammenprall involvierten PKWs sind stark beschädigt, die Insassen zum Glück nur leicht verletzt. Sie als Reitstallbesitzer/Tierhüter haften für den entstandenen Schaden in vollem Umfang.
  • Durch eine falsche Futtergabe erleiden die Pensionspferde eine lebensbedrohliche Kolik, die hohe Behandlungskosten nach sich zieht. Die Tierarztrechnung kann sich in diesem Fall auf mehrere Tausend Euro belaufen. An dieser Stelle bietet Ihnen unsere Hütehaftpflicht für Pferde ausreichend Schutz. Auch Schäden am Pensionspferd – die sogenannten Obhutsschäden – sind bei uns abgedeckt.
  • Sie haben versehentlich das Gatter nicht richtig geschlossen oder übersehen, dass andere Tiere ein Loch in den Zaun gebissen haben. Daraufhin verschwindet eines Ihrer Pensionspferde von der Weide und beschädigt fremdes Eigentum. In dieser Situation müssen Sie ebenfalls die Kosten tragen, da das Tier durch Ihr Verschulden ausbrechen konnte. Vor einem finanziellen Desaster bewahrt Sie die Hütehaftpflichtversicherung.

Deckungssummen

Bei uns können Sie zwischen verschiedenen Deckungssummen wählen – und die Versicherung so optimal an Ihre Bedürfnisse anpassen.

  • Je Versicherungsfall: 5.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden

Weitere Deckungssumme:

  • 10.000.000 Euro pauschal je Versicherungsfall
  • Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache der vereinbarten Deckungssummen.

Hütehaftpflicht für Pferde: Kosten

Tipp zur Refinanzierung: Lagern Sie einen Teil der Kosten für die Hütehaftpflichtversicherung auf die monatliche Stallmiete um. Wieso Sie das tun sollten? Die Pferdehalter profitieren in hohem Maße davon, wenn Sie als Stallbetreiber alle Schäden am Pensionspferd absichern. Schließlich kann ein Schaden im Handumdrehen mehrere Tausend Euro umfassen.

Wie verhalte ich mich nach einem Schaden?

Nachdem eine Person oder fremdes Eigentum durch Ihr Pensionspferd zu Schaden gekommen ist, melden Sie sich unverzüglich bei pferd-versichert. Wir kümmern uns um alles Weitere!

Zunächst prüfen wir, ob die Ersatzansprüche überhaupt berechtigt sind. Sind sie es nicht, wehren wir alle Forderungen ab. Sämtliche Kosten, die in der Zeit bis zu einem eventuellen Rechtsstreit entstehen, übernimmt Ihre Hütehaftpflicht. Bestehen die Schadensersatzansprüche zu Recht, kommt die Versicherungsgesellschaft in dem vorab vereinbarten Rahmen dafür auf.

Gut zu wissen: Eine Pensionspferdehaftpflichtversicherung fungiert an dieser Stelle als indirekter Rechtsschutz.

FAQ Hütehaftpflichtversicherung

Wenn ein Zucht- oder Pensionsbetrieb bzw. Reitstall fremde Pferde in Obhut nimmt, gilt er laut BGB als Tierhüter und unterliegt einem Haftungsrisiko. Um sich vor hohen Erstattungskosten zu schützen, lohnt sich der Abschluss einer Hütehaftpflicht, die sowohl für Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden aufkommt. Bei den meisten Anbietern sind auch Flurschäden und Schäden am Pensionspferd abgesichert.

Pensionspferdehaftpflichtversicherung auf pferd-versichert.de abschließen

Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, betriebliche Risiken abzudecken! Neben der Pensionspferdehaftpflicht erwartet Sie ein großes Spektrum an weiteren Policen, die Sie vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen. Ob Reitlehrerhaftpflichtversicherung, Reiterhofversicherung oder Therapiepferdehaftpflicht – bei uns sind Sie in den besten Händen.

Sie haben noch Fragen zu unserer Hütehaftpflicht für Pensionspferde oder möchten uns einen Schaden melden? Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail und über unser Kontaktformular. Unser Team ist gern für Sie da und berät Sie umfassend.

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