Die Reitlehrerhaftpflicht beinhaltet eine vollumfassende Versicherung für professionelle oder gelegentliche Reitlehrer. Optional können Sie Schulpferde in den Tarif einschließen.
Mit der Reitlehrerhaftpflicht sind Trainer, die Reitunterricht erteilen, auf der sicheren Seite. Arbeiten Sie als Hippotherapeut oder Bereiter mit Schulpferden zusammen, kommt für Sie ebenfalls die Reitlehrerhaftpflicht mit Schulpferden infrage, um sich im Fall eines Unglückes finanziell abzusichern. Wir verraten Ihnen im Folgenden, was Sie über die wichtige Police wissen müssen. Der Trainerschein ist hierbei keine Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Wer Reitunterricht erteilt, der benötigt eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung. Verursachen Sie als Reitlehrer im Reitunterricht, bei der Voltigierausbildung, bei Ausritten, bei Prüfungen oder bei der Aufsicht über Minderjährige fahrlässig einen Schaden, haften Sie persönlich. Hierbei ist es nicht relevant, ob Sie dafür ein Entgelt erhalten oder nicht. Unter pferd-versichert.de bieten wir Ihnen eine Reitlehrerhaftpflicht inklusive der Schulpferdehaftpflicht an, die zusätzlich und im Gegensatz zu weiteren Anbietern alle Bedingungen einer Bereiterhaftpflichtversicherung erfüllt.
Als Versicherungsnehmer können sich freiberufliche Reitlehrer, die den Unterricht gegen Entgelt oder auch ohne Bezahlung vornehmen, aber auch Fahrlehrer für Kutschengespanne und Reitschulen eintragen lassen. Reittherapeuten und Reitpädagogen versichern wir in unserer Haftpflichtversicherung für Reittherapeuten und Reitpädagogen.
Ein Reitlehrer im beruflichen Umgang mit Tieren, besonders mit Pferden, ist tagtäglich dem Risiko ausgesetzt, dass sich die zu beaufsichtigenden Personen verletzen oder Schäden an fremdem Eigentum entstehen. Hierfür haftet der Reitlehrer vollumfänglich auch mit dem privaten Vermögen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Mit der Reitlehrerhaftpflicht, können Schulpferde mitversichert werden, müssen Sie nicht Ihren privaten Ruin befürchten, denn die Versicherung tritt im Schadensfall für Sie ein.
Versichert sind die Schäden, die aus den folgenden Sachverhalten resultieren:
Als eine der wichtigsten Versicherung für Reitsportbegeisterte und diejenigen, die ihr Wissen an Neulinge weitergeben, umfasst die Reitlehrerhaftpflichtversicherung auch die Bereiterhaftpflicht.
Ein Bereiter unterstützt oftmals die Pferdehalter: als Ausbilder gewöhnt er beispielsweise junge Pferde an einen Sattel und an unterschiedliche Reitertypen. Dabei ist besonders sensibles Vorgehen gefragt. Auch Pferde für die Dressur auszubilden oder bereits eingeschlichene Reitfehler auszubügeln, sind Aufgaben eines Reitlehrers und eines Bereiters. Alle diese Handlungen sind oft mit dem Risiko verbunden, dass Personen-, Sach- und Vermögensschäden auftreten können. In der Reitlehrerhaftpflicht, die Sie unter pferd-versichert.de online abschließen können, ist auch die Haftpflicht für den Bereiter integriert.
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Eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung benötigt jeder, der Kindern oder Erwachsenen das Reiten beibringt. Hierbei steht der Reitlehrer in der Haftung für die Schäden, die er aus seiner Funktion heraus bewirkt. Das können beispielsweise folgende Ereignisse sein: die Auswahl des Pferdes für die Reitstunde. Einen unruhigen Hengst für einen Reitanfänger? Auch die Reitaufgaben, die der Reitlehrer im Unterricht erteilt, fallen darunter. Wie hoch er den Sprung im Springunterricht aufbaut, ob der Reitschüler schon in der Lage ist zu galoppieren usw.
Es ist im Übrigen auch nicht relevant, wie viel Geld der Reitlehrer erhält und ob er dies hauptberuflich machen kann. Wer gegen ein Entgelt anderen Menschen Reitunterricht erteilt, der steht per BGB in der Haftung für die daraus entstehenden Schäden.
Auch mobile Reitlehrer benötigen den Schutz der Reitlehrerhaftpflichtversicherung. Diese gilt an jedem Ort in Deutschland und ist demnach nicht an einen festen Ort gebunden.
Wichtig: Damit der Reitunterricht in Gänze gegen alle Haftpflichtansprüche abgesichert ist, müssen auch die Pferde entsprechend versichert sein. Reiten die Reitschüler auf ihren eigenen Pferden, so ist kein zusätzlicher Schutz nötig. Dies ist bei mobilen Reitlehrern oft der Fall. Sobald jedoch Pferde im Unterricht eingesetzt werden, die der Reitanlage gehören oder zur Verfügung gestellt werden oder ähnliches, muss eine Schulpferdehaftpflicht abgeschlossen werden. Eine private Fremdreiterversicherung reicht hier nicht aus.
Der Besitz einer Trainerlizenz, auch Trainerschein oder Trainer C genannt, ist keine Voraussetzung für den Versicherungsschutz der Reitlehrerhaftpflicht inkl. 2 Schulpferde. Der Trainer C wird vorrangig dann benötigt, wenn man bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) Lehrgänge abhalten möchte. Zum Abschluss dieser Reitlehrerhaftpflichtversicherung ist er keine Voraussetzung und auch nicht für die Leistung im Schadensfall.
Da der Trainerschein auch irrelevant für die Haftung ist, ist er keine Voraussetzung für die Versicherbarkeit der Reitlehrer. Wer als Reitlehrer arbeitet, der haftet dementsprechend gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Ab und zu werden wir darauf angesprochen, ob es gerecht ist, Reitlehrer ohne Trainer C in der Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu versichern. Hier beziehen wir ganz klar Stellung: Eine Haftpflichtversicherung ist dafür gedacht, berechtigte Ansprüche von geschädigten Dritten zu begleichen. Das bedeutet: Verursacht ein Reitlehrer einen Schaden und es stürzt beispielsweise ein Kind, das dann gelähmt im Rollstuhl sitzt, sollen wir dann das Kind im Stich lassen, weil der Reitlehrer keinen Trainerschein besitzt?
Weiterhin sind Reitlehrer ohne Trainerschein nicht gleichzeitig schlechte Reitlehrer. Unsere Reitlehrerhaftpflichtversicherung versichert Reitlehrer mit und ohne Trainerschein zu gleichen Konditionen, weil die Erfahrung der letzten 12 Jahre uns gezeigt hat, dass wir für die Geschädigten leisten wollen und damit den Reitlehrer vor dem finanziellen Ruin schützen. Nicht mehr und nicht weniger.
Reitlehrer erteilen Sport- und Freizeitreitern Unterricht. Versichert ist der Reitunterricht in Theorie und Praxis. Ebenso Tätigkeiten aus der Reittherapie / Hippotherapie sind mitversichert, denn oftmals sind die Übergänge in der Praxis fließend, sodass wir im Sinne unserer Kunden hier keine Abgrenzung machen. Wer ausschließlich in der Reittherapie und Reitpädagogik arbeitet, sollte die Haftpflichtversicherung für Reittherapeuten und Reitpädagogen wählen.
Der Reitlehrer kann hierbei verschiedene Zäumungen wählen, das Reiten ohne Sattel und / oder einem Voltigiergurt oder Longiergurt praktizieren, so wie es die Ausbildung des Reitschülers bedarf.
Auch der Umgang mit dem Pferd oder die Pflege eines Pferdes gehören zu den Vorbereitungen auf den Reitunterricht und sind damit im Rahmen der Reitlehrerhaftpflichtversicherung inkl. zwei Schulpferde abgesichert.
Entstandene Schäden im Reitunterricht oder bei einem Ausritt können schnell ins Unermessliche gehen. Verletzt sich ein Reitschüler derart schwer, dass er eine lange medizinische Hilfe und Rehabilitation in Anspruch nehmen muss, dies Verdienstausfall zur Folge hat, muss der verantwortliche Reitlehrer dafür haften. Schnell belaufen sich die Kosten im sechsstelligen Bereich.
Zu günstigen 383,41 Euro im Jahr können Sie als hauptberuflicher oder privater Reitlehrer eine Reitlehrerhaftpflicht abschließen, die zudem zwei Schulpferde mitversichert. Dabei beträgt Ihre Deckungssumme fünf Millionen Euro und die Laufzeit fünf Jahre. Selbstverständlich können Sie die Konditionen individuell anpassen. In unserem Online-Rechner sehen Sie zu jederzeit transparent die Beitragsanpassungen auf Ihre Bedingungen.
Wie bei einer normalen Haftpflichtversicherung lassen sich die Kosten für die Versicherung im darauffolgenden Jahr in der Steuererklärung unter besondere Ausgaben berücksichtigen, sofern Sie den dafür vorgesehenen Betrag noch nicht ausgeschöpft haben.
Im Reitunterricht kann es schnell passieren: Ein falsches Kommando wurde erteilt und der Reitschüler stürzt daraufhin vom Pferd. Dabei verletzt er sich schwer. Auch die Auswahl des geeigneten Schulpferdes obliegt dem Reitlehrer. Trifft er eine falsche Entscheidung, kann es zu folgenschweren Unfällen kommen. Außerdem ist die fehlende Reitkappe häufig die Ursache für Kopfverletzungen nach einem Sturz.
Die Beispiele sind nur eine kleine Auswahl dessen, was im Reitunterricht passieren kann, da der Reitschüler noch nicht in der Lage ist, die Tragweite seines Handelns zu erkennen. In allen Fällen jedoch haftet der Reitlehrer, der die Situation, dank seines Wissens, richtig einschätzen kann. Um nicht mit dem Privatvermögen in Regress genommen zu werden, bieten wir Ihnen die Reitlehrerhaftpflichtversicherung an, die zudem zwei Schulpferde beitragsfrei mitversichert.
Der Versicherungstarif für die Reitlehrerhaftpflichtversicherung kann nach individuellen Vorgaben angepasst werden:
Gern informieren wir Sie persönlich über den Abschluss der wichtigen Police. Dazu stehen Ihnen unsere Mitarbeiter für ein Gespräch zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen unter pferd-versichert.de weitere Tierversicherungen auch für Hunde und Katzen an. Wir freuen uns auf Sie.