Der Aufbau einer eigenen Reitschule ist ein großer Schritt. Auf dem Betreiber lastet ein hohes Risiko – finanziell sowie in der Verantwortung den Reitschülern und -lehrern gegenüber. Mit einem durchdachten Konzept, die Reitschule mit optimalen Versicherungen auszustatten, lässt sich dieses Risiko zwar nicht minimieren, aber die mögliche Belastung in Grenzen halten.
Pferd-versichert.de ist ein Versicherungsvermittler, der sich auf Tierversicherungen aller Art spezialisiert. Auch für die Versicherung einer Reitschule mit den auf den gewerblichen Betrieb zugeschnittenen Schulpferdehaftpflicht oder Reitlehrerhaftpflicht sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Erfahren Sie alles Wissenswerte, wie Sie eine Reitschule versichern und was Sie dabei beachten müssen.
Um haupt- oder nebenberuflich Reitstunden zu erteilen und Neulingen das Wissen am Reitsport zu vermitteln, ist die Liebe zum Pferd natürlich ein wichtiges Kriterium. Es ist selbstverständlich, dass auch ein umfangreiches Fachwissen über die Tiere mitzubringen ist. Eine spezielle Ausbildung wird nicht verlangt, jedoch kann es nicht schaden, im Vorfeld über die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) Veranstaltungen zu besuchen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Zusätzlich sollte ein gewisses Gespür im Umgang mit Menschen vorhanden sein und die Fähigkeit, Unwissenden den Sport näher zu bringen. Menschenkenntnis und Geduld sind dafür nicht unwichtig.
Um Reitunterricht zu erteilen, ist eine Ausbildung allerdings nicht vorgeschrieben. Auch um einen umfänglichen Versicherungsschutz bei der Versicherung einer Reitschule zu erhalten, wird dies nicht verlangt.
Um als selbstständiger Reitlehrer mit einem eigenen Gestüt und Stallungen Reitunterricht zu vermitteln, ist mit Sicherheit unser maßgeschneidertes Reiterhofkonzept eine optimale Möglichkeit, die Reitschule zu versichern. Darin lassen sich alle notwendigen Versicherungen im Baukasten-Prinzip individuell anpassen.
Die häufigsten Versicherungsfälle in einem professionellen Reitbetrieb sind Haftpflichtfälle, bei denen Personen, Sachen oder fremdes Eigentum zu Schaden kommt. Hier ist es absolut empfehlenswert, diese vollständig abzudecken und keinerlei finanzielles Risiko einzugehen. Die wichtigsten Policen
betrachten wir dabei näher.
Die Versicherung greift, wenn in einem gewerblichen Reitbetrieb durch die angestellten und verantwortlichen Mitarbeiter sowie durch die räumlichen und betrieblichen Gegebenheiten Schäden verursacht werden. Die Schadensfälle müssen unmittelbar auf dem Betriebsgelände eintreten.
Haftpflichtschäden generell treten durch unachtsames, fahrlässiges oder auch schuldhaftes Vorgehen auf. Zusätzlich sind Unterlassung oder aktives Tun inbegriffen. Vorsätzliche Schadensfälle sind nicht Bestandteil von Haftpflichtversicherungen.
Die Pferde sind für Reitlehrer das wichtigste Arbeitsmittel und dafür verantwortlich, dass der Lebensunterhalt getragen wird. Da besonders im Reitunterricht der Erfahrungsschatz des Schülers noch recht gering ist, können schnell Unfälle passieren. Schulpferde sind Tiere, die gegen ein Entgelt für einen Ausritt oder Unterricht an einen Reitschüler verliehen werden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besteht die gesetzliche Halterhaftung. Die für eine Reitschule wichtige Versicherung reguliert alle Schäden, die nicht vorsätzlich verursacht wurden, mit hohen Deckungssummen.
Auch das Unfallrisiko bei Turnieren, das Reiten ohne Helm und Sattel sowie das Weiderisiko sind in dieser Police enthalten. Mit dem Abdecken der verschiedenen Szenarien ist diese Versicherung verpflichtend und unerlässlich, wenn Sie eine Reitschule versichern, ohne ein finanzielles Risiko eingehen zu wollen.
Der berufliche Schutz für Reitlehrer ist von großer Bedeutung. Alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind mit Deckungssummen zwischen fünf und zehn Millionen Euro abgesichert. Bei einer Reitschule sind Versicherungen wie diese unerlässlich. Der Besitz einer Trainerlizenz ist keine Voraussetzung, Versicherungsnehmer kann jeder haupt- und nebenberufliche Reitlehrer werden.
Alle Schadensfälle, die während der Unterrichtsstunden, bei Ausritten oder Veranstaltungen eintreten, sind dabei versichert. Zusätzlich lassen sich in der Reitlehrerhaftpflichtversicherung mit Schulpferden die Tiere zu gesonderten Konditionen absichern. Zwei Schulpferde sind dabei beitragsfrei integriert und alle Schäden, die in der Obhut des Reitlehrers und aufgrund von unvorhergesehenem Handeln der Tiere geschehen, sind Bestandteil der Police.
Eine wichtige Absicherung, wenn Sie Ihre Reitschule versichern, ist die Bereiterhaftpflicht, die ebenfalls in der Reitlehrerhaftpflicht integriert ist. Dabei gewöhnen Ausbilder junge Pferde an ihre Aufgabe als Schulpferd. Dabei ist es nicht selten, dass es zu unvorhergesehenen Unfällen kommt.
Kinder kommen häufig schon in jungen Jahren mit Pferden in Berührung. Nicht selten möchten sie selbst reiten lernen, um ihren Vorbildern nachzueifern. Für Eltern ist es eine schwierige Entscheidung, schließlich ist ein Pferd kein ungefährliches Tier und in seinem Handeln oft willkürlich. Eine Reitschule muss Versicherungen so auswählen, dass möglichst hohe bis unbegrenzte Deckungssummen gegeben sind. Beim Eintreten eines tragischen Unfalls beim Reiten mit Kindern kann es zu hohen finanziellen Belastungen kommen.
Bereits im Kindergartenalter können schon die Kleinsten dem Umgang mit Ponys lernen, um später einen leichteren Umstieg auf große Pferde zu haben. Wenn Sie Ihre Reitschule risikofrei versichern möchten, ist die Ponyhaftpflicht dann angebracht, wenn Kinder Ihre Lehrtätigkeit in Anspruch nehmen.
Alle verpflichtenden Versicherungen einer Reitschule greifen auch dann, wenn der Reitlehrer über keine Ausbildung auf dem Gebiet erfolgt. Lizenzen sind keine Voraussetzung für den Abschluss der entsprechenden Police.
Das wichtigste im Reitunterricht bei Kindern ist neben der finanziellen Absicherung der Reitschule allerdings ein ganz anderes Kriterium. Um Kindern den Reitsport näher zu bringen, ist eine besondere Vertrauensbasis zwischen Kind, Eltern und Reitlehrer nötig. Die Eltern müssen bedingungslos ihr geliebtes Kind in den Unterricht geben.
Wie bereits eingangs erwähnt, den Beruf eines Reitlehrers kann jeder ausüben, der ein gewisses Gespür für die Tiere und Geschick im Umgang mit unterschiedlichen Menschen hat. Eine Ausbildung, wie wir Sie aus der Berufsausbildung oder dem Studium kennen, ist dafür nicht notwendig. Jedoch bieten Reitvereine oder auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung Kurse und Weiterbildungen an, die auf die Feinheiten des Berufes hinweisen und wichtiges Rüstzeug vermitteln.
Für die Versicherung einer Reitschule sind die Zeugnisse allerdings nicht entscheidend. Pferd-versichert.de arbeitet bei der Reiterhofversicherung mit der Gothaer Versicherung zusammen und bietet Tarife an, die nicht an eine spezielle Ausbildung in diesem Bereich gekoppelt sind. Der Versicherungsschutz ist in jedem Fall gegeben.
Eine Ausbildung bei der FN oder IHK ist keine Voraussetzung, um Reitunterricht erteilen zu können oder den Versicherungsschutz zu erhalten
Die Reitlehrerhaftpflichtversicherung als Schutz bei Ansprüchen, die aus Schäden resultieren, die der Reitlehrer verursacht hat – die Wahl des falschen Pferdes, falsches Kommando, zu viele Kinder in einer Gruppe oder auch die verletzte Aufsichtspflicht. Werden die eigenen Pferde im Unterricht genutzt, so muss die Schulpferdehaftpflicht ebenso abgeschlossen werden, um die Schäden abzusichern, die die Pferde verursachen, weil der Halter unbegrenzt haftet.
Bietet der Reitlehrer auch den Beritt oder die Ausbildung von Pferden an, so ist er bei uns bestens abgesichert, denn die Schäden am Berittpferd sind mitversichert.
Derjenige, dem die Eltern das Kind anvertrauen. Eltern werden sicherlich Probestunden bei dem Reitlehrer vereinbaren und schauen, ob die Harmonie zwischen dem Reitlehrer, dem Kind und dem Pferd passt. Ob sich die Eltern dann Zeugnisse, Ausbildungen oder Empfehlungen geben lassen, ist eine persönliche Entscheidung. Aus versicherungstechnischer Sicht sind diese Unterlagen nicht vorzulegen.
Ja, eine Ausbildung bei der FN oder IHK ist keine Voraussetzung, um Reitunterricht erteilen zu können oder den Versicherungsschutz zu erhalten.
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