Pferde sind Fluchttiere und so kann sich auch das sanftmütigste Pferd durch ein Rascheln im Gebüsch oder ein hupendes Auto erschrecken und durchgehen. Dabei stürzt und verletzte sich die Reitbeteiligung, das Pferd läuft auf die Straße und verursacht einen Autounfall, bei dem mehrere Menschen verletzt werden. Vielleicht aber beschädigt es auch nur bei dem Schreck seine Box. Laut BGB haften Sie als Pferdehalter für alle Schäden, die Ihr Tier zu verantworten hat, mit Ihrem derzeitigen sowie zukünftigen Privatvermögen.
Damit Sie im Schadensfall nicht vor einem finanziellen Fiasko stehen, sollten Sie vorsorgen. Mit einer Pferdehaftpflichtversicherung schützen Sie sich im Schadensfall vor hohen Kosten. Welche Leistungen die Police absichert, wie viel sie monatlich kostet und worauf es beim Vertragsabschluss ankommt, das erfahren Sie hier!
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Um sich vor unerwarteten, hohen Geldforderungen abzusichern, ist es ratsam, eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Gothaer Versicherung bietet dafür einen günstigen Tarif an, der Sie und Ihr Pferd vollumfänglich im Schadensfall schützt. Ob Sie über die herbstlichen Stoppelfelder galoppieren oder sich beim Turnier mit der Konkurrenz messen – dank der Versicherung können Sie das Leben mit Ihrem Pferd entspannt und ohne ängstliches Gefühl genießen.
Unsere Pferdeversicherung gehört zu einer verantwortungsbewussten Pferdehaltung dazu und macht das gemeinsame Pferdeleben sicherer und entspannter. Um Sie mit der Pferdehaftpflicht vollumfänglich abzusichern, bietet die Gothaer Versicherung je nach Tarif eine pauschale Deckungssumme von bis zu 50 Millionen an. Darunter fallen auch Schäden an gemieteten und geliehenen Reitutensilien sowie Pferdeanhängern, sofern diese zu privaten Zwecken genutzt werden.
Sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden werden von unserer Pferdehaftpflicht abgedeckt. Selbstverständlich auch dann, wenn Ihr Pferd in einer offenen Stallhaltung ein fremdes Pferd verletzt. Beim Abschluss unserer Pferdehaftpflichtversicherung können Sie zwischen verschiedenen Tarifen wählen, mit drei unterschiedlich hohen Deckungssummen:
Wir konnten unsere Leistung für Sie noch verbessern, sodass in jedem der Tarife Schäden an von Ihnen gemieteten oder geliehenen Sätteln, Pferdeanhängern oder anderen Reitutensilien bis zur gewählten Deckungsgrenze inbegriffen sind. Ist seit dem Erstkauf von Sachen bis zum Zeitpunkt der Beschädigung noch kein Jahr verstrichen, erstatten wir sogar den Neuwert bis zu 5.000 Euro des ursprünglichen Anschaffungspreises.
Schäden an Stallungen und Weiden
Schäden an Pferdeanhängern
Schäden an Reitutensilien
Selbstbeteiligung ausschließlich für: Schäden aus der gelegentlichen Reitlehrertätigkeit, Kutschfahrten und der Teilnahme an Rennen
Schäden an Stallungen und Weiden
Bis zur Deckungssumme
Schäden an Pferdeanhängern
Bis zur Deckungssumme (neu)
Schäden an Reitutensilien
Bis zur Deckungssumme (neu)
Selbstbeteiligung ausschließlich für: Schäden aus der gelegentlichen Reitlehrertätigkeit, Kutschfahrten und der Teilnahme an Rennen
0 Euro
Standard-Tarif |
Premium-Tarif |
|
---|---|---|
Schäden an Stallungen und Weiden | 25.000 Euro | Bis zur Deckungssumme |
Schäden an Pferdeanhängern | 2.500 Euro | Bis zur Deckungssumme (neu) |
Schäden an Reitutensilien | 500 Euro | Bis zur Deckungssumme (neu) |
Selbstbeteiligung ausschließlich für: Schäden aus der gelegentlichen Reitlehrertätigkeit, Kutschfahrten und der Teilnahme an Rennen | 0 Euro (neu) | 0 Euro |
Viele Pferdehalter fragen sich natürlich, ob eine Pferdehaftpflicht wirklich notwendig ist. Wir möchten Ihnen die Police nachdrücklich ans Herz legen, denn nur so sind Sie im Ernstfall gut abgesichert. Kommt es im Lauf des langen Pferdelebens zu einem Unfall mit Personenschaden, können die eigenen finanziellen Reserven niemals so hoch sein, um diesen Schaden selbstständig zu decken. Je nach Schwere des Schadens können dabei auf einen Schlag Summen in Millionenhöhe auf Sie als Pferdehalter hinzukommen. Die Pferdehaftpflicht zahlt auch, wenn sich das Pferd lediglich erschrocken hat und keine Schuld trägt. Daher ist eine Pferdehaftpflicht die wichtigste Versicherung für Sie und Ihr Pferd.
Bei einem Pferdeunfall haften Sie als Halter in voller Höhe für alle aufkommenden Personen- und Sachschäden. Um das zu vermeiden, sollten Sie sich vor dem Kauf eines Pferdes über eine Pferdeversicherung Gedanken machen. Besonders ratsam ist der Abschluss auch dann, wenn nicht nur Sie allein das Pferd reiten, sondern es sich mit einer Reitbeteiligung teilen. Die Kosten für die Pferdehaftpflicht sind gering und Sie bestimmen selbst, welche Konditionen Sie in die Police aufnehmen wollen. Dadurch ist die Haftpflichtversicherung optimal auf Sie und Ihr Pferd zugeschnitten und Sie können unbesorgt in die Zukunft schauen.
Wussten Sie schon?
Unsere Ponyhaftpflicht ist speziell auf die Kleinen unter den Pferden zugeschnitten!
Stellen Sie sich vor, Sie oder Ihre Reitbeteiligung starten bei einem Reitturnier und Ihr Pferd verweigert. Bei einem Sturz kommen hohe Kosten auf Sie als Pferdehalter zu. Nicht nur, dass der Krankentransport und die medizinische Versorgung des Reiters teuer werden, auch der Schaden am Parcours selbst kann immense Kosten des Veranstalters nach sich ziehen. Mit Sicherheit wird er sie Ihnen als Pferdehalter in Rechnung stellen. Bei solch einem Unfall kommt schnell eine vier- bis fünfstellige Summe zusammen. Mit einer Pferdehaftpflichtversicherung können Sie sich entspannt zurücklehnen, denn wir erledigen alle Formalitäten für Sie oder Ihre Reitbeteiligung.
Für Schadensfälle mit Ihrem Pferd gibt es zahlreiche Szenarien. Angenommen, Ihr Pferd bricht nachts aus einer umzäunten Koppel aus und zerstört dabei die Abgrenzung der Weide. Es läuft weiter auf eine nahegelegene Straße und verursacht einen Verkehrsunfall mit hohem Sach- und schwerem Personenschaden. Die Gothaer Versicherung reguliert für Sie den Schadensfall. Die Pferdehaftpflicht greift ebenfalls, wenn Ihre Reitbeteiligung vom Pferd stürzt und sich schwer verletzt. Medizinische Versorgung, Regressansprüche und Verdienstausfall übernimmt in dem Fall Ihre Pferdehaftpflicht.
Zum Glück sind es nicht nur die schweren Unfälle und Schäden, bei denen eine Pferdehaftpflicht hilfreich ist. Von Zeit zu Zeit hat jedes Pferd Flausen im Kopf oder beschädigt unbeabsichtigt die eigene Box oder fremde Reitutensilien – die Folgen kann das Tier schließlich nicht absehen. Auch in diesen Fällen können Sie über die Pferdehaftpflicht die Erstattung schnell regeln.
In der Pferdehaftpflicht sind alle gesetzlichen Ansprüche des Haftpflichtinhabers enthalten. Zusätzlich sind ohne namentliche Nennung auch alle Reitbeteiligungen kostenfrei mitversichert. Mit Ihrer Reitbeteiligung müssen Sie somit keinen Haftungsausschluss vereinbaren. Ein Eigenschaden der Reitbeteiligung ist ebenfalls von der Pferdehaftpflicht gedeckt. Als mögliche Deckungssummen stehen Ihnen 10, 20 oder 50 Millionen Euro zur Auswahl.
Für jedes Pferd des Halters muss eine eigene Pferdehaftpflicht abgeschlossen werden. Weiterhin sind in der Pferdehaftpflicht das gebisslose Reiten, das Reiten ohne Sattel sowie die Offen- und Laufstallhaltung versichert. Wenn Sie mit Ihrem Pferd gelegentliche Kutsch- und Transportfahrten anbieten, fallen auch diese unter die Pferdehaftpflicht. Schäden bei Turnierteilnahmen oder durch gewollte und ungewollte Deckungsakte sind ebenfalls inbegriffen.
In der Wahl der Deckungssumme für die Pferdehaftpflicht sind Sie als Pferdehalter frei. Bei der Vertragsdauer haben Sie nach drei Jahren jederzeit die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen. Wir empfehlen Ihnen einen Abschluss der Pferdeversicherung über fünf Jahre anstatt einem Jahr, da Sie sich damit den günstigsten Tarif sichern können. Bei einer Tariferhöhung können Sie die Pferdehaftpflicht ohne Kündigungsfrist beenden. Werfen Sie schnell einen Blick in unseren Beitragsrechner, der Ihnen online zur Verfügung steht, und finden Sie die besten Konditionen für Ihre Pferdehaftpflicht für sich heraus.
Unsere Pferdehaftpflicht der Gothaer Versicherung zeichnet sich besonders durch einen geringen Jahresbeitrag aus. Viele Pferde genießen bereits den vollumfänglichen Versicherungsschutz ohne Ausschlüsse. Auch bei einer Nutzung im Ausland können Sie unsere Pferdehaftpflichtversicherung weiterhin nutzen. Allerdings werden bei Schäden in den USA oder Kanada die entstehenden Kosten für den Versicherer in die Deckungssumme einbezogen.
Schäden durch Abnutzung und Verschleiß können nicht von der Versicherung übernommen werden. Ebenfalls aus der Pferdehaftpflicht ausgeschlossen sind vom Pferdehalter vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Bei einem Pferd, das regelmäßig gegen Entgelt für Reitstunden genutzt wird, empfehlen wir Ihnen eine Schulpferdehaftpflicht.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften Pferdehalter für alle Schäden, die während einer Reitstunde, eines Ausritts oder mit einer Reitbeteiligung entstehen. Eine entsprechende Police greift bei der Gefährdungshaftung und schützt Sie vor dem finanziellen Ruin, wenn ein Schaden eintritt.
Um bereits von Beginn an den vollen Versicherungsschutz zu genießen, sollte der Abschluss des Vertrages unmittelbar vor dem Kauf stattfinden. Somit ist bereits der Transport in den neuen Stall abgesichert.
Besitzen Sie bereits eine Pferdehaftpflichtversicherung, sind Fohlen der bei uns versicherten Mutterstute dabei kostenfrei mitversichert. In diesem Fall benötigen die jungen Pferde erst ab einem Lebensalter von 12 Monaten eine eigene Versicherung. Alternativ bieten wir Ihnen auch eine spezielle Fohlenhaftpflicht an.
Formell ist zu beachten, dass der Vertrag der Pferdehaftpflichtversicherung erst dann wirksam greift, wenn der Antrag von uns angenommen wurde. Schließen Sie Ihre Police online über pferd-versichert.de ab, ist das bereits am gleichen Tag möglich. Zusätzlich müssen alle Pferde, die sich in Ihrer Haltung befinden, mit der Pferdehaftpflichtversicherung versichert werden. Dazu bedarf es jedoch keiner namentlichen Nennung. Mit diesem Punkt garantieren wir Ihnen schlanke und preisgünstige Versicherungstarife.
Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch versicherte und mitversicherte Pferde entstehen. Inbegriffen sind dabei Schäden an gemieteten oder geliehenen Stallungen, Anhängern sowie Reitutensilien. Die Pferdehaftpflichtversicherung greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der vollumfänglichen Höhe einer frei wählbaren Deckungssumme zwischen 10, 20 oder 50 Millionen Euro.
Für die Höhe der Zahlungen für entstehende Schäden ist der vereinbarte Tarif entscheidend. Die frei wählbaren Deckungssummen bleiben dabei gleich, Unterscheidungen gibt es bei den zusätzlichen Schäden:
Standard-Tarif | Premium-Tarif | |
Schäden an Stallungen und Weiden | 25.000 Euro | Bis zur vereinbarten Deckungssumme |
Schäden an Pferdeanhängern | Bis zur vereinbarten Deckungssumme | Bis zur vereinbarten Deckungssumme |
Schäden an Reitutensilien | Bis zur vereinbarten Deckungssumme | Bis zur vereinbarten Deckungssumme |
Selbstbeteiligung ausschließlich für Schäden aus der gelegentlichen Reitlehrertätigkeit, Kutschfahrten und der Teilnahme an Rennen | 250 Euro | Keine |
Die Pferdehaftpflichtversicherung greift außerdem, wenn Sie gebisslos reiten oder das versicherte Pferd in einer offenen und Laufstallhaltung beherbergen. Das Reiten ohne Sattel ist ebenfalls versichert. Sollte es in Ihrem Stall zu einem ungewollten Deckungsakt kommen oder Unfälle bei Kutschfahrten geschehen, sind dies ebenfalls versicherte Fälle.
Bestehen seitens Dritter berechtigte Schadensansprüche, springt die Pferdehaftpflichtversicherung dabei ein. Gleichzeitig wehrt sie als passive Rechtsschutzversicherung auch unberechtigte Ansprüche ab.
Die Pferdehaftpflicht deckt ebenfalls Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern ab. Der Versicherungsschutz reicht dabei bis zur vereinbarten Deckungsgrenze. Auf dem Weg zum Turnier oder in einen neuen Stall sind Sie damit hervorragend abgesichert.
Bei Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Reitutensilien ist die Grenze des Versicherungsschutzes ebenfalls durch die vereinbarte Deckungssumme gegeben. Sie liegt also bei 10, 20 oder 50 Millionen Euro, wodurch Schadensersatzansprüche an den beweglichen Reitutensilien wie Sattel, Longe oder auch einer Pferdewaage mehr als abgedeckt sind.
Eine Pferdehaftpflichtversicherung ersetzt keine spezielle Therapiepferdehaftpflicht. In den Konditionen ist aber eine gelegentliche berufliche Nutzung des Pferdes als Therapie- oder Besuchspferd inbegriffen. Diese gilt für eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit, die Sie als Angestellte/r wahrnehmen. Voraussetzung ist dabei, dass der Gesamtjahresumsatz nicht mehr als 12.000 Euro beträgt.
Zum einen entscheidet die Anzahl der versicherten Pferde, zum anderen aber auch der Einsatzzweck der Tiere, welche Deckungssumme wirklich empfehlenswert ist. Angeboten werden die Deckungssummen 10, 20 oder 50 Millionen Euro.
Allerdings sollten Sie dabei immer bedenken, dass beispielsweise ein Sturz der Reitbeteiligung vom Pferd langwierige oder gar dauerhafte medizinische Folgen haben kann. Die Kosten für die ärztliche Versorgung, Therapien und im schlimmsten Fall lebenslange Rentenzahlungen können sich schnell ins Unermessliche steigern. Eine hoch angesetzte Deckungssumme sorgt dafür, dass Sie finanziell abgesichert sind.
Die monatlichen Beiträge zur Pferdehaftpflichtversicherung können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben werden. Damit können sowohl Hundehalter als auch Pferdehalter die Beiträge zur Haftpflichtversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.
Ganz gleich, ob Sie eine einjährige oder mehrjährige Pferdehaftpflichtversicherung abschließen, im Todesfall erlischt die Police zu dem Datum, an dem der Versicherer darüber in Kenntnis gesetzt wird. Sie als Versicherungsnehmer lassen uns dafür einen Nachweis zukommen. Anschließend fallen keine weiteren Versicherungsbeiträge mehr an.
Die Aufhebung des Vertrages nach Tod oder Verkauf des Pferdes erfolgt unabhängig von dessen Laufzeit, da diese Ereignisse als Risikofortfall zu bewerten sind und kein Vertrag länger dauern kann, als ein Risiko existiert!
Die Pferdehaftpflichtversicherung beinhaltet ebenfalls die Absicherung bei Schäden durch einen Fremdreiter beziehungsweise bei einer Reitbeteiligung. Versichert sind dabei nicht nur die Schäden, welche die Reitbeteiligung mit dem versicherten Pferd einem Dritten zufügt, sondern auch solche, welche die Reitbeteiligung erleidet. Regressansprüche von Krankenkassen sind ebenso inbegriffen. Das bedeutet: Kommt eine Reitbeteiligung ins Krankenhaus und muss dort behandelt werden, so stellen die Krankenkassen die Behandlungskosten dem Pferdehalter in Rechnung.
Hierfür müssen die zusätzlichen Reiter im Versicherungsvertrag nicht namentlich aufgeführt werden. Außerdem umgehen Sie dadurch die zusätzliche Vereinbarung eines Haftungsausschlusses des Fremdreiterrisikos.
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch bei Turnieren – und zwar unabhängig davon, wer das Pferd auf dem Turnier vorstellt. Ebenso ist in unserer Pferdehaftpflicht auch die gelegentliche Reitlehrertätigkeit versichert. Damit kann der Pferdhalter auch mal eine Reitbeteiligung gegen Entgelt unterrichten, wenn diese das Pferd dann auf dem Turnier vorstellen möchte.
Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt Pferd und Halter in ganz Deutschland. Auch in der Europäischen Union (EU) gilt der Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. Im übrigen Ausland, also weltweit außerhalb der EU, ist das Pferd für maximal fünf Jahre versichert.
Eine leistungsstarke Pferdehaftpflicht deckt sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme ab. Aus diesem Grund sollte jeder verantwortungsbewusste Halter eine Pferdehaftpflicht abschließen! Je nach Versicherungsgesellschaft ist nicht nur der Pferdebesitzer für den Schadensfall abgesichert, sondern alle Reiter und Reitbeteiligungen. Weitere versicherte Bausteine können je nach Anbieter sein: Reiten ohne Reitutensilien, gelegentliche Reitlehrertätigkeit, private Kutsch- und Schlittenfahrten.
Wie viel eine Pferdehaftpflicht kostet, lässt sich pauschal nicht beantworten. Schließlich hängen die monatlichen Beiträge von der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Leistungspaket ab. So spielt es beispielsweise eine Rolle, wie viele Pferde Sie versichern lassen möchten. Die gewünschte Deckungssumme und die Vertragslaufzeit haben ebenfalls einen Einfluss auf die Kosten.
Die Pferdehaftpflichtversicherung kommt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe der vereinbarten Deckungssumme auf, die Dritten durch das versicherte Pferd entstehen. Bei den meisten Anbietern können Sie noch weitere Leistungen absichern lassen, wie zum Beispiel Schäden an Stallungen und Weiden sowie Anhängern oder Schäden, die aus einer gelegentlichen Reitlehrertätigkeit resultieren.
Ausgenommen sind Schäden, die Sie selbst betreffen, und solche, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Kommt es zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, wird es in den meisten Fällen recht teuer. Vor allem wenn verletzte Menschen involviert sind, können die Kosten schnell ins Unermessliche steigen. Damit Sie im Ernstfall vor hohen Schadensersatzforderungen geschützt sind, empfiehlt sich eine Deckungssumme in Millionenhöhe. Ob 10, 20 oder 50 Millionen, das entscheiden am Ende Sie.
Unsere Tierversicherungen bieten wir aus Überzeugung an. Wir kennen sowohl die Freuden als auch die Leiden, die ein Leben mit Tieren begleiten. Mit unseren Policen möchten wir Sie daher gegen alle bösen Überraschungen absichern und Ihnen im Schadensfall das Leben erleichtern.
Darum schließen wir nicht nur Haft-, Kranken- und OP-Versicherungen für Pferde ab, sondern sichern mit einer Hundehaftpflicht sowie Kranken- und OP-Versicherungen für Hunde und Katzen auch die anderen besten Freunde des Menschen ab.