Reitbetriebe, Reitschulen, Pensionsbetriebe: all diese Formen der Arbeit mit dem Pferd, können wir in unserem Reiterhofkonzept rundum absichern. In einer Haftpflichtpolice sind alle Risiken rund um den Reitbetrieb versichert, sodass der Inhaber nicht Gefahr läuft, durch einen Haftpflichtschaden die Existenz zu gefährden oder zu verlieren.
Um den passenden Versicherungsschutz zu erarbeiten, müssen alle vorhandenen Risiken erfasst werden. Diese Mühe lohnt sich jedoch, wenn danach Sicherheit besteht.
Sie benötigen eine Reitlehrerhaftpflicht, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer freiberuflichen Reitlehrertätigkeit um die Ausbildung von Schülern kümmern. Kommt es während des Unterrichts zu einem Unfall, der auf Ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, haften Sie für den entstandenen Schaden mit Ihrem Privatvermögen.
Gut zu wissen: Arbeiten Sie hingegen für einen Verein oder privaten Reitstall, muss Ihr Arbeitgeber die Kosten übernehmen.
Wenn Sie ein Pferd Ihr Eigen nennen, sollten Sie die eine oder andere Versicherung abschließen! Nicht verpflichtend, aber trotzdem ein Muss: eine Pferdehaftpflichtversicherung. Da auch Pferde krank werden oder sich schwer verletzen können, erweist sich eine Krankenvollversicherung als sehr nützlich. Möchten Sie lediglich operative Eingriffe abgesichert wissen, entscheiden Sie sich für eine Pferde-OP-Versicherung.
Wenn Sie fremde Pferde in Pension nehmen, sie also auf Ihrer Weide oder im eigenen Stall unterbringen, sollten Sie eine Tierhüterhaftpflicht abschließen. Mit einer solchen Versicherung schützen Sie sich vor Haftpflichtansprüchen Dritter. Denn als Tierhüter können Sie unter bestimmten Umständen für einen Schaden, den das Pensionspferd angerichtet hat, haftbar gemacht werden.
Während des Reitunterrichts ist der Lehrer für seine Schüler und deren Sicherheit verantwortlich. Sollte er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, haftet er für den entstandenen Schaden. Der Reitlehrer handelt beispielsweise fahrlässig, wenn: