Der Beruf des Reitlehrers ist einfach großartig: Das eigene Wissen und Können an pferdebegeisterte Kinder oder Erwachsene weitergeben, sie im Umgang mit diesen wundervollen Tieren schulen und ihre Begeisterung teilen. Gibt es etwas Schöneres, als den Fortschritt der Schützlinge hautnah mitzuerleben? Allerdings tragen Sie während Ihrer Stunden eine besondere Verantwortung gegenüber Ihren Schülern. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es nämlich immer wieder zu Unfällen kommen, die Sie nicht verhindern können.
Wenn Sie als Reitlehrer arbeiten und Unterricht geben, sollten Sie nicht zögern, eine Reitlehrerhaftpflicht abzuschließen. Sichern Sie sich noch heute gegen finanzielle Forderungen im Falle eines Unfalls ab!
Laut §823 BGB sind freiberufliche Reitlehrer für Schäden verantwortlich, die während des Reitunterrichts und durch ihre Fahrlässigkeit entstanden sind. Ganz gleich, ob es sich dabei um entgeltliche oder unentgeltliche Reitstunden handelt: Im Schadensfall haften Sie mit Ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Privatvermögen. Um sich also vor einem finanziellen Fiasko zu schützen, ist eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung eine sinnvolle und wichtige Investition. Diese springt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein und übernimmt die Kosten im Rahmen der von Ihnen gewählten Versicherungssumme.
Jeder, der als Reitlehrer arbeitet und die Ausbildung von Schülern übernimmt, sollte eine Reitlehrerhaftpflicht abschließen. Sind Sie allerdings bei einem Reitverein beschäftigt und dort ordnungsgemäß eingetragen, haftet der Verein im Falle eines Schadens. Ähnliches gilt auch für einen privaten Reitstall, der Sie als Reitlehrer vertraglich eingestellt hat: Ihr Arbeitgeber muss bei einem Vorfall für den Schaden aufkommen.
Weitere Berufsgruppen, die von einer Reitlehrerhaftpflicht profitieren:
Die Haftpflicht schützt Reitlehrer, die Kindern und Erwachsenen den Reitsport näherbringen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben: Kommt es zu einem Unfall oder Schaden, haften Sie. Schließlich haben Sie die Aufsicht über Schüler und Tiere und sollten wissen, wie Sie bestimmte Situationen sowie Verhaltensweisen der Pferde zu deuten haben. Aus diesem Grund tragen Sie die volle Verantwortung, wenn sich eine Person verletzt oder ein Schaden an fremdem Eigentum entsteht. Der jeweilige Reitlehrer wird in der Versicherung namentlich aufgeführt.
Gut zu wissen: Der Besitz einer speziellen Trainerlizenz ist für den Abschluss unserer Haftpflichtversicherung keine Voraussetzung.
Auf den Punkt gebracht: Alle Schäden sind abgedeckt, die unter Ihrer Aufsicht während des Reitunterrichts entstehen.
Dazu zählen Unfälle, die sich:
Die Haftpflichtversicherung für Reitlehrer trägt ebenfalls die Kosten – in Höhe der von Ihnen gewählten Versicherungssumme –, wenn Berittpferden etwas bei einem Reitunfall zustößt.
Während des Reitunterrichts haben Sie mit Schülern zu tun, die bisher wenig bis gar keine Erfahrung im Umgang mit Pferden sammeln konnten. Aus diesem Grund ist es für sie schwer, einzuschätzen, wie das Tier in verschiedenen Situationen reagiert. Oder Sie treffen selbst unbedachte Entscheidungen. So kann es schnell zu einem Reitunfall kommen, der in einer schrecklichen Tragödie endet. Im Folgenden schildern wir Ihnen einige Schadensfälle, vor denen Sie sich unbedingt schützen sollten.
→ Da Sie die Aufsicht hatten, als sich der Vorfall ereignete, haften Sie für den Personenschaden sowie die Rettungs- und Bergungskosten und die medizinische Versorgung des Schülers. Für die Rehabilitation müssen Sie ebenfalls aufkommen. In dieser Situation hatten Sie Glück: Das Kind trägt keinen bleibenden Schaden davon. Doch es geht nicht immer glimpflich aus – so kann es auch passieren, dass Sie lebenslang für die Pflege und Berufsunfähigkeit des Reitschülers zahlen müssen. Um sich gegen solche finanziellen Risiken abzusichern, ist eine Reitlehrerhaftpflicht wichtig. Diese schützt Sie vor dem privaten Ruin.
→ Weniger schwerwiegend, aber nicht minder teuer: Sach- und Vermögensschäden. Wenn Sie Glück haben, ist der PKW nicht stark beschädigt und benötigt lediglich eine kleinere Reparatur. Schlimmstenfalls muss der Abschleppdienst kommen, weil der Wagen einen Totalschaden hat. Bei dem Termin handelt es sich um ein größeres Projekt, das sich aufgrund des Unfalls verzögern wird – Sie müssen nun für die finanziellen Einbuße des Betroffenen aufkommen. Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung für Reitlehrer abgeschlossen haben, können Sie die Rechnungen ganz einfach an uns abgeben.
Wichtig: Die Reitlehrerhaftpflicht fungiert zudem als passive Rechtsschutzversicherung. Somit prüft sie, ob die Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind und wehrt diese – falls sie unbegründet sind – ab.
Mit einer Reitlehrerhaftpflicht sind Sie als Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen freigestellt. Das bedeutet: Der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an Sie.
Worauf Sie sich bei uns verlassen können:
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Sie bieten Reitstunden mit einem speziell ausgebildeten Schulpferd an? Dann eignet sich unsere Schulpferdehaftpflicht ganz hervorragend. Wenn Sie bis zu zwei eigene Schulpferde für den Unterricht nutzen, profitieren Sie von unserem attraktiven Kombiangebot aus Reitlehrerhaftpflichtversicherung inkl. zwei eigener Schulpferde.
Bereits ab 148,11 Euro im Jahr können Sie sich bei pferd-versichert vollumfänglich gegen Forderungen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Reitunterricht absichern. Mithilfe unseres Onlinerechners gelingt es Ihnen, den Versicherungstarif schnell und einfach selbst zusammenzustellen. Der erforderliche Versicherungsbeitrag wird Ihnen dabei jederzeit transparent angezeigt. Wir benötigen lediglich drei Angaben von Ihnen:
Anschließend können Sie Ihren Vertrag gleich online abschließen oder sich die erforderlichen Unterlagen per Post nach Hause schicken lassen. So, wie es für Sie am einfachsten ist.
Ihre Versicherung schließen Sie bei uns online ab. So einfach geht’s:
Sie haben sich für eine Reitlehrerhaftpflicht bei pferd-versichert entschieden? Super! Dann können Sie nun unbesorgt Ihrer Leidenschaft nachgehen und großen sowie kleinen Pferdeliebhabern das Reiten beibringen – ohne dabei ständig an mögliche finanzielle Konsequenzen im Falle eines Schadens zu denken. Nach einem Unfall müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Sobald Sie uns darüber informiert haben, übernehmen wir die Abwicklung und veranlassen alles Weitere.
Bei offenen Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular bei uns. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gern zur Seite und beraten Sie umfassend. Entdecken Sie auch unsere Bandbreite an Tier- und Tierhalterversicherungen: Ob Pferdekrankenversicherung, Hundehaftpflicht oder Reiterunfallversicherung – bei uns sind Sie und Ihre tierischen Lieblinge in allen Lebenslagen bestens geschützt.
Ganz gleich, ob Sie Ihren Schülern den Reitsport haupt- oder nebenberuflich näherbringen. Sie haften, wenn es zu einem Unfall kommt. Jeder, der als Reitlehrer arbeitet und die Ausbildung von Schülern übernimmt, sollte die Reitlehrerhaftpflicht abschließen. Besonders im Umgang mit den großen Tieren können kleine Unaufmerksamkeiten dazu führen, dass sich eine Person leicht oder schwer verletzt sowie Schaden an fremdem Eigentum entsteht. Damit Sie für die Begleichung des Schadens nicht Ihr Privatvermögen einsetzen müssen, ist eine Police sinnvoll.
Sind Sie allerdings bei einem Reitverein tätig und dabei ordnungsgemäß eingetragen, haftet der Verein im Schadensfall. Ähnliches gilt auch für einen privaten Reitstall, der Sie als Reitlehrer vertraglich eingestellt hat – Ihr Arbeitgeber haftet im Fall eines Unfalles.
Weitere versicherte Berufsgruppen:
Für die Reitlehrerhaftpflicht ist es unerheblich, ob Sie eine Lizenz besitzen oder die Ausbildung von Reitschülern aufgrund Ihrer Fähigkeiten und Erfahrungen ausüben. Ein erworbener Trainerschein ist keine Grundlage und keine Bestimmung für die Reitlehrerhaftpflicht.
Die Arbeit als Reitausbilder ist weit vielfältiger, als nur die Vermittlung von Theorie und Praxis. Auch zusätzliche Inhalte, bei denen es zu tragischen Unfällen kommen kann, in der Anleitung von unerfahrenen Reitschülern sind Bestandteile einer Reitlehrerhaftpflichtversicherung:
Bei der Haftpflichtversicherung für Reitlehrer gibt es nur wenige Ausnahmen, die nicht abgedeckt sind. Dazu zählen beispielsweise Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, und Eigenschäden des Versicherungsnehmers.
Nein, es gibt keine Wartezeiten. Sobald der Vertrag zustande gekommen ist, tritt der Versicherungsschutz in Kraft. Wenn sich also danach ein Unfall während des Reitunterrichts ereignet, sind Sie zu den im Vertrag festgehaltenen Konditionen versichert.
Nach einem Schadensfall haben Sie keinen Nachteil. Wir erhöhen demzufolge die Beiträge Ihrer Reitlehrerhaftpflicht nicht. Sie zahlen weiterhin den vereinbarten Versicherungsbeitrag.
Wie viel eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielen beispielsweise die Vertragslaufzeit, die gewünschte Deckungssumme und die Anzahl der zu versichernden Reitlehrer eine wichtige Rolle für die Beitragshöhe. Um sich gegen hohe Forderungen abzusichern, müssen Sie mit mindestens 150 Euro im Jahr für Ihre Reitlehrerhaftpflicht rechnen.
Eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung wird dann interessant, wenn Sie als freiberuflicher Reitlehrer, Reittherapeut, Reitpädagoge, Bereiter oder Fahrlehrer für Pferdekutschen tätig sind. Aber auch Reitschulen sollten für ihre angestellten Reitlehrer eine solche Haftpflicht abschließen. Die Versicherung kommt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die unter Ihrer Aufsicht während des Reitunterrichts entstehen.
Ein Reitlehrer kann dann haftbar gemacht werden, wenn es während des Unterrichts zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kommt, der auf seine Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Dazu zählen beispielsweise Unfälle, die sich während des Theorie- oder Praxisunterrichts, bei Ausritten oder bei der Verwendung von Trainingsmaterialien ereignen.
Grundsätzlich ist die Berufsbezeichnung des Reitlehrers nicht geschützt, somit kann jeder, der das nötige Know-how besitzt, Reitstunden anbieten. Es empfiehlt sich jedoch eine abgeschlossene Ausbildung zum Pferdewirt oder ein Trainerschein der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung = Fédération Equestre Internationale). Im Pferdesport kann der Trainer drei Lizenzstufen durchlaufen: C, B und A.
Da der Umgang mit Pferden sehr risikobehaftet ist, sollten Reitlehrer sowohl ihre berufliche Tätigkeit als auch ihre private Zukunft absichern. Besonders wichtig: eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung. Damit sind alle Schäden, die während des Reitunterrichts unter Ihrer Aufsicht passieren, abgedeckt. Darüber hinaus bietet sich eine Schulpferdehaftpflicht an – hier übernimmt der Versicherer Schäden, die das Tier verursacht hat. Denken Sie außerdem an eine Berufsunfähigkeitsversicherung!