Es gibt viele Gründe, weshalb ein Pferdebesitzer sein Pferd in Beritt geben möchte. Vielleicht hat er sich ein junges Pferd gekauft und verfügt selbst nicht über die erforderliche Erfahrung und Reitkenntnisse, um die Ausbildung selbst durchzuführen oder es tauchen bei einem älteren Pferd Probleme auf, die der Pferdebesitzer nicht selbst lösen kann und weshalb ein Beritt durch einen erfahrenen Ausbilder erforderlich wird.
In den seltensten Fällen hat man das Glück, dass der passende Bereiter in dem Stall tätig ist, in dem der Pferdebesitzer sein Pferd untergestellt hat. Auch bei der Variante, dass das zu bereitende Pferd auf dem eigenen Hof, am Haus des Pferdebesitzers steht, ist es dem Bereiter aus vielerlei Gründen nicht möglich, den Beritt dort durchzuführen. Also ist man häufig gezwungen, das Pferd für die Dauer der Ausbildung in einen anderen Stall zu stellen. Hierbei tauchen einige Fragen auf, die man im Vorwege unbedingt klären sollte.
Wer steht dafür ein, wenn das Pferd in dem fremden Stall etwas kaputt macht, wenn der Bereiter durch das Pferd verletzt wird oder Sachen des Bereiters von dem Pferd beschädigt werden? Außerdem kann es passieren, dass das Pferd während es von dem Bereiter ausgebildet wird, etwas beschädigt, z.B. wenn das Pferd beim Reiten ausschlägt und dabei die Reithallenbande beschädigt oder ein anderes Pferd und/oder Reiter verletzt.
Auch kommt es häufiger mal vor, dass ein Pferd in der Box oder auf der Weide etwas beschädigt. Besonders häufig werden z.B. Selbsttränken von den Pferden abgetreten oder beim Scheuern daran von der Wand gerissen. Auf der Weide werden entweder andere Pferde verletzt oder der Zaun beschädigt. Dies sind alles Fragen, die der Pferdebesitzer mit seiner Pferdehaftpflichtversicherung bzw. mit seinem Versicherungsberater klären sollte. Hier ist speziell danach zu fragen, ob das Fremdreiterrisiko, der Weidegang und der sogenannte Mietsachschaden mit versichert sind. Soweit dies bei der bestehenden Pferdehaftpflicht nicht der Fall ist, sollte man diese Risiken zumindest für die Dauer der externen Ausbildung des Pferdes mit einschließen. Es kann hier ganz schnell zu einem hohen Schaden kommen, für den in den meisten Fällen der Pferdebesitzer als Tierhalter einstehen muss.
Aber nicht nur das auszubildende Pferd kann Schäden verursachen. Auch der Bereiter kann durch fehlerhaftes Verhalten z.B. eine Verletzung des Pferdes verursachen. Um für solche Fälle abgesichert zu sein, sollte der Pferdebesitzer von dem Bereiter den Nachweis einer bestehenden Reitlehrerhaftpflichtversicherung, die auch die Ausbildung von Pferden mit umfasst, verlangen.
Außer diesen Versicherungsfragen sollte man auf jeden Fall mit dem Bereiter bzw. dem Reitstallbetreiber und seinen Mitarbeitern klären, welcher Tierarzt im Notfall zu benachrichtigen ist. Auch sollte an der Box und bei den verantwortlichen Personen die Telefonnummer des Pferdebesitzers oder der Person hinterlassen werden, die im Notfall zu benachrichtigen ist. Auf jeden Fall sollten mit den Personen, die täglich mit dem Pferd umgehen, eventuelle besonderen Verhaltensweisen des Pferdes besprochen werden. Durch die Kenntnis von solchen Besonderheiten können häufig schon viele Unfälle und Schäden verhindert werden.
Text: Stiftung klassische Dressur e.V.