Pferdehaftpflicht bei Tod des Pferdes
Was passiert eigentlich mit der Pferdehaftpflicht, wenn das Pferd verstirbt oder verkauft wird? Muss man sich dann dementsprechend an Kündigungsfristen halten? Kann die Versicherung die Beiträge behalten, die man vielleicht jährlich und damit auch im Voraus gezahlt hat?
Eines ist ganz eindeutig: Keine Pferdeversicherung kann länger bestehen, als das Risiko bei dem Besitzer liegt. Wenn sich das Pferd nicht mehr im Besitz des Pferdehalters befindet, so kann er den Pferdehaftpflichtvertrag wegen Risikofortfall kündigen.
Es ist im Ermessen des Versicherers, ob dieser den Vertrag ab Kenntin über den Verkauf aufhebt, oder ob er den Vertrag auch rückwirkend zum Verkaufs- oder Sterbedatum aufhebt. In keinen Fall kann die Pferdehaftpflicht länger bestehen als ab Bekanntgabe des Risikofortfalls gegenüber dem Versicherer.
Viele wissen jedoch nicht, was sie nun der Versicherungsgesellschaft schreiben sollen. Ein Brief an die Versicherungsgesellschaft könnte so aussehen – unterteilt in die Fälle Tod und Verkauf:
Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterhausen
Pfefferminzia
Pfefferminzstr. 1
54321 Pfefferminzhausen
Kündigung Pferdehaftpflichtversicherung wegen Risikofortfall
Versicherungsscheinnummer: 123 456- 789 Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Pferdehalter Haftpflichtversicherung zum xx.xx.xxxx (Datum des Verkaufs oder des Versterbens) wegen Risikofortfall.
Das versicherte Pferd “Fury” befindet sich seit dem xx.xx.xxxx nicht mehr in meinem Besitz.
Ich habe das Pferd am xx.xx.xxxx verkauft, den Kaufvertrag füge ich Ihnen in Kopie bei.
Das Pferd wurde am xx.xx.xxxx durch einen Tierarzt eingeschläfert, die Tierarztbescheinigung liegt diesem Schreiben anbei.
Bitte heben Sie den Vertrag zum xx.xx.xxxx auf und erstatten mir die anteilig zu viel gezahlten Beiträge zurück.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung über die Vertragsaufhebung und entziehe Ihnen hiermit meine Einzugsermächtigung.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann