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Kombination der Schulpferde- und Reitlehrerhaftpflicht

Wieso  ist es so wichtig, die Schulpferde– und Reitlehrerhaftpflicht zu kombinieren? Ganz einfach: wer soll im Schadensfall den wissen und beweisen, dass das Pferd Schuld war und nicht der Reitlehrer?

Die Schulpferdehaftpflicht schützt vor den Ansprüchen die aus einem Schaden resultieren, den das Pferd den Reitschülern zufügt. Buckeln, Durchgehen, Treten und so weiter sind eine ständige Gefahr, welche abgesichert werden muss. Der Umgang mit dem Pferd ist daher im Versicherungsschutz enthalten. Wenn ein Reitschüler vom Buckelnden Pferd stürzt und querschnittsgelähmt ist, dann kommt die Versicherungsgesellschaft für die lebenslangen Rentenzahlungen auf. Ohne Versicherungsschutz haftet die verantwortliche Aufsichtsperson zu 100% aus dem Privatvermögen.

Leider ist jedoch vielen Menschen die ab und an mal Reitunterricht geben nicht bewusst, dass auch sie zu 100% haften, wenn ein Reitschüler auf Grund eines falschen Kommandos stürzt oder ein Schaden eintritt durch die Auswahl eines zum Ausbildungsstand nicht passenden Pferdes. Hierzu gab es gerade wieder ein treffendes Gerichtsurteil in der Reiterwelt. In der Reitlehrerhaftpflicht ist also die Erteilung des Unterrichtes in Theorie und Praxis mitversichert. Auch das therapeutische Reiten sollte in jedem Fall mit zum Versicherungsschutz gehören.

Erst wenn die Reitlehrer- und die Schulpferdehaftpflicht abgeschlossen sind ist die große Versicherungslücke gedeckt. Die Beiträge sollten auf den Unterricht umgelegt werden und den Eltern kann offen erläutert werden, dass sie sich um die finanzielle Sicherheit Ihrer Kinder nicht zu sorgen brauchen. Es hilft auch, wenn man einen Aushang im Stall veröffentlicht, auf dem der Versicherungsschutz leicht verständlich aufgelistet ist. Eltern und Reitschüler können erkennen, wogegen sich der Reitlehrer als Vorbild versichert hat. Pferd-versichert.de erstellt solche Aushänge für die Kunden.

Die Schulpferdehaftpflicht kostet pro Pferd rund 10,00 Euro im Monat. Aber der Clou an der Sache: die private Tierhalterhaftpflicht wird dann gar nicht mehr benötigt, da dieses Risiko mit in der Schulpferdehaftpflicht abgedeckt ist. Die Beiträge kann man also verrechnen.

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