Rundum versorgt mit allen Versicherungen
Persönliche Beratung bei jedem Anliegen
Optimale Absicherung im Schadensfall
 

Mit der Katze in den Auslandsurlaub – oder doch besser zuhause lassen.

Grundsätzlich sollte man seine Katze oder falls man mehrere dieser anschmiegsamen Samtpfoten sein Eigen nennt, seine Katzen, während eines Auslandsurlaubs lieber nicht mitnehmen. Nur wenige Katzen lieben das Autofahren und werden während der gesamten Reise ruhig und sanft in ihrem Katzenkörbchen liegen und möglicherweise schlafen. In der Regel wird es sich eher so verhalten, dass sie lautstark ein Konzert geben und damit ihren Unmut kundtun. Dies kann sich irgendwann selbst beim ruhigsten Menschen, der normalerweise Nerven wie Drahtseile hat, als nervtötend herausstellen. Hier wäre die beste Alternative, die Fellnasen zuhause zu lassen und sie von einer Nachbarin oder jemanden aus dem Freundeskreis versorgen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, stehen dafür auch diverse Katzenpensionen oder Tierhotels zur Verfügung, die sich liebevoll und kompetent für den Zeitraum um die Felltiger kümmern werden. Für gewöhnlich stellt dies auch kein Problem dar, denn sie fühlen sich am wohlsten in der gewohnten Umgebung oder wenn sie nicht allzu weit „in Urlaub“ müssen.

Die Katze muss mit ins Ausland

Wenn sich jedoch keine andere Möglichkeit ergibt, wie es bei einer endgültigen Auswanderung oder einem längeren Auslandsaufenthalt der Fall wäre, dann gibt es einiges zu beachten. So gilt bei längeren Autoreisen, die sich dann kaum vermeiden lassen, dass die Katzen nicht nur sicher in einem festen Transportkorb ihren Platz finden, sondern es muss für genügend Frischwasser und eventuell einer Kühlung gesorgt werden. Ob die Mieze unterwegs auch etwas Futter bekommen sollte, muss individuell entschieden werden. Denn manche vertragen die Autofahrt und bleiben verhältnismäßig ruhig, andere wiederum sind so nervös, dass sie ein Futter zwischendurch nicht vertragen würden. Definitiv sollte es sich hierbei nicht um große Portionen handeln. Zu dem Futter sollte noch beachtet werden, dass nicht überall das gewohnte Katzenfutter erhältlich sein könnte. Somit sollte der Besitzer einen Vorrat mitnehmen und sich bereits um zukünftige Bezugsquellen kümmern. Bei einer langen Reise stellt der Toilettengang sicherlich eine Schwierigkeit da. Daher gilt es, den Transportkorb nicht nur angenehm weich auszulegen, sondern auch mit sehr saugfähigem Material. Denn nichts ist der Mieze mehr zuwider, als wenn sie in ihrer eigenen Pfütze schwimmen müsste, da Katzen überaus reinliche Tiere sind.

Wird ein Flug angestrebt, dann sind die Transportvorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft zu beachten. Diese können jederzeit erfragt werden.

Mit der Katze innerhalb der EU

Natürlich herrschen Einreisevorschriften, die sich von Land zu Land ganz unterschiedlich gestalten. Für Länder innerhalb der EU wurden allerdings einheitliche Vorschriften geschaffen, die zum Schutze von Mensch und Tier festgelegt wurden. Wer seine Katze oder Katzen mit in ein Land der EU nehmen will, muss vorab den Tierarzt aufsuchen. Verlangt wird für die Einreise der Mikrochip, welches zur eindeutigen Identifizierung gedacht ist und quasi als der Personalausweis der Katze angesehen werden kann. Weiterhin kann damit ein entlaufenes Tier wieder aufgefunden werden. Bei allen Tierärzten wird heutzutage noch zusätzlich eine Registrierung ins Tierregister durchgeführt, die kostenfrei ist. Weiterhin ist eine Tollwutimpfung erforderlich, die nicht länger als zwölf Monate zurückliegen darf und mindestens drei Wochen vor der Abreise durchgeführt sein muss. Auch beim Impfpass hat sich etwas geändert, der herkömmliche, gelbe Heimtierpass ist nicht mehr gültig. Nun müssen alle Katzen, die ins Ausland mitgenommen werden sollen, den blauen EU-Heimtierpass besitzen. Hier drin wird die Mikrochipnummer sowie die Tollschutzimpfung eingetragen. Wer es möchte, kann auch alle anderen Impfungen entsprechend in den EU-Pass übertragen lassen. Dies ist sinnvoll, wenn der Katzenhalter mit seiner Mieze im Ausland einen Tierarzt aufsucht, so können alle erhaltenen Impfungen des abgelaufenen Jahres nachvollzogen werden. Für den EU-Pass ist übrigens eine Gebühr erforderlich, die bei jedem Tierarzt erfragt werden kann. Bei einigen Ländern jedoch kommen die vereinfachten Bestimmungen nicht zum Einsatz, hier sind noch zusätzliche Nachweise erforderlich. Hierbei handelt es sich um absolut tollwutfreie Länder wie Irland, Großbritannien, Malt sowie Schweden. Um sich auch weiterhin vor der Tollwut zu schützen, wird ein Bluttest verlangt, aus dem hervorgeht, ob die stattgefundene Schutzimpfung auch wirkliche einen nachweisbaren Impfschutz bietet. Für die Einreise gelten unterschiedliche Wartefristen, über die sich vorab zu informieren ist. Weiterhin wird in diesen Ländern auch eine nachweisbare Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken verlangt.

Mit der Katze in Länder außerhalb der EU reisen

Eine Vielzahl der Länder sind den Mitgliedsstaaten der EU gleichgestellt und für sie werden keine zusätzlichen Anforderungen gestellt. Für gelistete Drittländer, zu denen unter anderem die USA oder Australien gehören, mit einer bekannten Tollwutsituation sind ebenfalls keine weiteren Anforderungen zu beachten. Nicht gelistete Drittländer jedoch, in denen die Tollwutsituation unbekannt ist, verlangen eine zusätzliche Titerbestimmung. Damit wird die Wirksamkeit der Impfung bestätigt und eine mögliche Infektion kann ausgeschlossen werden. Wird sich nicht an den jeweiligen Bestimmungen gehalten, kann die Katze auf Kosten des Besitzers wieder zurückgeschickt werden. Eine andere Möglichkeit kann weiterhin sein, dass sie kostenpflichtig in Quarantäne untergebracht wird und zwar solange, bis alle erforderlichen Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen durchgeführt wurden.


Autor/in: Anja Tylkowski
Rufen Sie uns an 033762 / 188800 MO - DO 09 - 18 UHR FR 09 - 15 UHR
Mailen Sie uns info(at)pferd-versichert.de Wir antworten innerhalb von 48h.
Schreiben Sie uns bei WhatsApp 0152 - 03 56 88 61 MO - FR 09 - 18 UHR FR 09 - 15 UHR