Der Betrieb einer Tierpension birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Im Vordergrund steht die Leidenschaft für Tiere, doch die finanzielle und rechtliche Verantwortung darf nicht unterschätzt werden. Eine gut durchdachte Versicherungsstrategie kann diese Risiken nicht eliminieren, aber sie kann die potenzielle Belastung in Grenzen halten!
Wenn es um die Absicherung einer Tierpension geht, sind wir von pferd-versichert Ihr kompetenter Partner. Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um das Thema Betriebshaftpflicht für Tierpensionen und welche weiteren Versicherungen für Ihren Betrieb notwendig sind.
Eine Tierpension ist mehr als nur eine vorübergehende Unterkunft für Haustiere. Sie übernimmt während der Abwesenheit der Besitzer die vollständige Verantwortung für das Wohlbefinden der Tiere. Dies umfasst die artgerechte Unterbringung, die tägliche Fütterung, ausreichende Bewegung und bei Bedarf auch die medizinische Versorgung. Es ist daher essenziell, dass eine Tierpension optimal abgesichert ist
Um eine Tierpension sicher und verantwortungsvoll zu betreiben, sind mehrere Versicherungen unerlässlich. Dazu gehört insbesondere die Betriebshaftpflichtversicherung für Tierpensionen. Sie deckt finanzielle Forderungen ab, die durch Schäden an Dritten entstehen, für die der Betreiber der Tierpension verantwortlich ist.
Weitere wichtige Policen sind die Betriebsunterbrechungsversicherung, die bei vorübergehender Geschäftsschließung greift, und die Tierhalterhaftpflicht, die für Schäden aufkommt, die durch die betreuten Tiere verursacht werden.
Die Betriebshaftpflicht für Tierpensionen greift, wenn in einer Tierpension durch die Betreiber, Mitarbeiter oder die betrieblichen Gegebenheiten Schäden an Dritten verursacht werden. Dabei kann es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handeln.
Die Haftpflichtschäden können durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder schuldhaftes Verhalten entstehen. Zusätzlich sind Unterlassung oder aktives Tun abgedeckt. Vorsätzliche Schadensfälle sind jedoch nicht Bestandteil von Haftpflichtversicherungen.
Es ist zu beachten, dass die Betriebshaftpflicht für Tierpensionen nur für Schäden haftet, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Sie kommt beispielsweise nicht für private Haftpflichtschäden des Betreibers auf!
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine entscheidende Police für eine Tierpension, da sie die finanziellen Verluste abdeckt, die durch eine unerwartete Schließung des Betriebes entstehen können. Solche Unterbrechungen können beispielsweise durch Naturkatastrophen, Brand- oder Wasserschäden oder sogar eine Pandemie verursacht werden.
Während der Zeit der Betriebsunterbrechung entstehen weiterhin fixe Kosten wie Miete, Gehälter, Leasingraten und Ähnliches, während gleichzeitig die Einnahmen wegfallen. Diese Diskrepanz kann zu einer ernsthaften finanziellen Belastung führen. Die Police tritt in solchen Fällen ein und übernimmt die fortlaufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn.
Es ist wichtig, dass die Deckungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung so gewählt wird, dass sie dem tatsächlichen finanziellen Bedarf entspricht. Das bedeutet, dass sie hoch genug sein sollte, um alle fixen Kosten zu decken und den entgangenen Gewinn auszugleichen.
Diese Versicherung ist besonders relevant, wenn in der Tierpension auch Hunde betreut werden. In einigen Bundesländern ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt für Schäden auf, die die Tiere Dritten zufügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Tier beispielsweise eine Person verletzt oder Sachschäden verursacht hat.
Die Kosten einer solchen Versicherung können stark variieren, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen. Dazu zählen unter anderem die Größe der Pension und die gewünschten Leistungen. Daher ist es schwierig, eine pauschale Aussage zu treffen.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung dient dazu, das finanzielle Risiko zu mindern, das durch eine unerwartete Schließung des Betriebs entsteht. Sie deckt die fortlaufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn während der Zeit der Unterbrechung ab.
Wenn ein Tier in Ihrer Obhut Schaden anrichtet, tritt die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch Tiere verursacht werden, während sie in Ihrer Obhut sind. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Bissverletzung oder Sachschäden an fremdem Eigentum handeln. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass nicht alle Versicherungsverträge gleich sind. Prüfen Sie vorab die Konditionen Ihrer Versicherung.
Neben der Betriebshaftpflicht für Tierpensionen sind auch eine Betriebsunterbrechungs- und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.