Die Gründung und der Betrieb eines Tierheims stellen einen großen Akt der Fürsorge und Verantwortung gegenüber Tieren dar. Damit verbunden sind auch finanzielle Risiken und die Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, ehrenamtlichen Helfern und den Tieren selbst. Mit einem durchdachten Versicherungskonzept für das Tierheim können diese Risiken zwar nicht vollständig eliminiert, aber doch erheblich eingegrenzt werden.
pferd-versichert ist Ihr Ansprechpartner für die Versicherung von Tierheimen. Erfahren Sie hier alles Wichtige zum Thema und was Sie dabei beachten sollten.
Die Hauptaufgabe eines Tierheims besteht darin, in Not geratenen Tieren zu helfen. Dazu zählen verwaiste, ausgesetzte oder misshandelte Tiere, die im Tierheim ein sicheres und liebevolles Zuhause finden, bis sie an geeignete neue Besitzer vermittelt werden können. Aber auch bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werden die betroffenen Tiere oft in die Obhut von Tierheimen gegeben. Außerdem dienen Tierheime oft als Anlaufstelle für Beratung und Aufklärung in Fragen der Tierhaltung und -pflege.
Die Arbeit in einem Tierheim erfordert Leidenschaft und Hingabe für Tiere, ein umfangreiches Wissen über die Pflege und Bedürfnisse verschiedener Tierarten und auch Geschick im Umgang mit Menschen. Denn Tierheime sind oft auf die Hilfe von Freiwilligen angewiesen und müssen potenzielle neue Tierhalter beraten und informieren.
Die häufigsten Versicherungsfälle in einem Tierheim betreffen Haftpflichtfälle, bei denen Personen, Sachen oder fremdes Eigentum zu Schaden kommen. Es ist daher wichtig, diese Risiken vollständig abzudecken und kein finanzielles Risiko einzugehen. Die wichtigsten Versicherungen für Tierheime sind:
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für jedes Unternehmen, auch für Tierheime. Sie deckt Schäden ab, die während des Betriebs verursacht werden – z. B., wenn ein Mitarbeiter einen Besucher verletzt oder wenn das Eigentum eines Dritten auf dem Gelände des Tierheims beschädigt wird. Darüber hinaus kann sie die Kosten für die Rechtsverteidigung im Falle einer Klage übernehmen.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für Tierheime, die eine große Anzahl von Tieren beherbergen, ein absolutes Muss. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die von den Tieren des Tierheims verursacht werden – sei es durch die Verletzung von Personen oder die Beschädigung von Eigentum. Sollte beispielsweise ein Hund aus dem Tierheim ausbüxen und einen Verkehrsunfall verursachen, würde die Versicherung für die Kosten aufkommen.
Die Sachversicherung umfasst verschiedene Policen wie Hausrat-, Inhalts- und Gebäudeversicherung. Sie bietet Schutz für das Gebäude und die Einrichtung des Tierheims selbst. Sie deckt typischerweise Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und andere unvorhersehbare Ereignisse ab.
Diese Tierheim-Versicherung schützt vor finanziellen Verlusten, die aus Beratungs- und Dienstleistungsfehlern resultieren können. Beispielsweise könnte ein Tierheim haftbar gemacht werden, wenn es falsche Ratschläge zur Tierpflege gibt, die zu Verletzungen oder dem Tod eines Tieres führen.
Eine Rechtsschutzversicherung kann ein wichtiges Sicherheitsnetz für ein Tierheim darstellen. Sie deckt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung ab – unabhängig davon, ob das Tierheim die Klage einreicht oder gegen das Tierheim geklagt wird. Diese Versicherung kann auch die Kosten für eine Rechtsberatung abdecken, die notwendig sein kann, um rechtliche Probleme zu vermeiden oder zu lösen.
Bei der Auswahl geeigneter Versicherungspolicen für ein Tierheim ist es wichtig, die spezifischen Risiken und Anforderungen des Betriebs zu berücksichtigen. Eine gründliche Risikobewertung und die Beratung durch die Experten von pferd-versichert können dazu beitragen, den richtigen Schutz zu gewährleisten.
Möchten Sie ein Tierheim versichern, empfiehlt sich eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflicht, Sachversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht und Rechtsschutzversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung sollte auch die ehrenamtlichen Mitarbeiter abdecken. Prüfen Sie vorab die Versicherungsunterlagen, ob dem so ist.
Das Tierheim als Halter der Tiere ist grundsätzlich verantwortlich für Schäden, die durch die Tiere verursacht werden. Hier greift die Tierhalterhaftpflicht.
Grundsätzlich ist es möglich, ein Tierheim ohne Versicherung zu betreiben. Allerdings ist dies aufgrund der hohen Risiken, die mit dem Betrieb eines Tierheims verbunden sind, nicht zu empfehlen. Bei einem Schadensfall können die Kosten sehr schnell die finanziellen Möglichkeiten eines Tierheims übersteigen. Daher ist ein umfassender Versicherungsschutz sehr wichtig.