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Warum ist eine Pferdehaftpflicht so wichtig?

Für Pferdehalter ist die Pferdehaftpflicht sehr wichtig, denn sie stellt eine unverzichtbare Sicherheit dar. Wenn das eigene Pferd einen Schaden verursacht, dann haftet der Pferdefreund im vollen Umfang dafür. Dies kann schnell geschehen, beispielsweise bei einem Ausweichmanöver des Tieres auf die Straße ist es möglich, dass mehrere Fahrzeuge zusammenstoßen. Solche und viele weitere Schäden können ein enormes finanzielles Ausmaß annehmen.

Warum ist die Pferdehaftpflicht für den Halter so wichtig?

Pferde unterliegen nach dem Gesetz der Gefährdungshaftung. Dies bedeutet, dass die Haltung von Pferden als Risikofaktor für die Allgemeinheit bewertet wird, woraus sich für den Pferdehalter eine automatische Haftung im Schadensfall ergibt. Dabei ist eine Umkehr der Schuldfrage ausgeschlossen. Der Pferdehalter schützt sich mit der Pferdehaftpflicht gegen Schadensersatzforderungen, die Haftpflicht prüft bei einem Schadensfall den Anspruch des Geschädigten und regelt die Wiedergutmachung. Unberechtigte oder überhöhte Schadensersatzforderungen werden zudem abgewehrt.

Was leistet die Pferdehaftpflicht?

Die Pferdehaftpflicht leistet Schadensersatzanforderungen, wenn durch das Pferd eine Person verletzt oder gar getötet wird. Zudem werden Sachschäden übernommen, welche durch das Verhalten des Pferdes entstanden sind. Des Weiteren werden Vermögensschäden abgedeckt, wobei es sich um ein Ereignis handelt, bei welchem keine Personen oder Sachgegenstände zu Schaden gekommen sind. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise das Pferd auf einem Gleis den Zugverkehr zum Erliegen gebracht hat. Hier sind oftmals hohe Schadensersatzforderungen die Folge. Der Versicherungsschutz der Pferdehaftpflicht beginnt zum gewünschten Zeitpunkt, frühestens am Folgetag der Antragstellung.

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

* Mietsachschäden (eingetretene Stalltür, niedergetrampelter Weidezaun etc.)
* Forderungsausfalldeckung (selbst erlittener Schaden durch ein anderes Pferd, wenn der Halter des Pferdes nicht versichert ist und über keinen finanziellen Rückhalt verfügt, beispielsweise Schmerzensgeld)
* Reitbeteiligung (auch andere Personen können das Pferd reiten und betreuen und eventuelle Schäden werden durch die Versicherung übernommen)
* Fremdreiterrisiko (Risikoabdeckung für einen Freund etc.)
* Private Kutschfahrten (Schadensbegleichung für Beschädigungen bei Ausflügen mit der Kutsche)

Diese Schäden sind in unserer günstigen Pferdehaftpflicht natürlich mitversichert.

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