Damit der erste Transport des Pferdes in den neuen Stall abgesichert ist und eventuelle erste Schäden in der neuen Herde nicht selbst bezahlt werden müssen, sollte die Pferdehaftpflichtversicherung bereits vor dem Pferdekauf beantragt werden.
Die Gültigkeit der Pferdehaftpflichtversicherungtritt dann zum Tag des Pferdekaufes in Kraft, an dem nach dem BGB auch die Haftung auf den neuen Pferdehalter übergeht.
Wir informieren in unserem Informationsbereich genau, wie die Hintergründe dazu sind.
Pferdehaftpflichtversicherung vor Pferdekauf beantragen