Rundum versorgt mit allen Versicherungen
Persönliche Beratung bei jedem Anliegen
Optimale Absicherung im Schadensfall
 

Neuer EU-Heimtierausweis ab 2015

Verreist man mit der Familie, dann muss jeder einen Ausweis vorweisen können, doch wenn ein Haustier die Reise mitmacht, dann muss auch dieses einen Ausweis dabei haben. Schon seit Ende 2014 haben sich die Vorschriften für den EU-Heimtierausweis geändert, sodass Frettchen, Katze und Hund beim Tierarzt einen neuen Ausweis erhalten müssen.

Sieht dieser Ausweis von außen auch genauso wie der vorherige Ausweis aus, so sind im Inneren doch einige neue Angaben zu machen. Natürlich werden wieder alle Angaben über die Person des Halters gemacht, aber bei diesem Ausweis muss der Tierhalter diese Angaben auch mit seiner Unterschrift bescheinigen. Dazu gehören in den neuen Heimtierausweis immer die Kontaktdaten des behandelnden Tierarztes und zur besonderen Sicherheit müssen diese Angaben durch die Unterschrift des Arztes bezeugt werden.

Damit der Ausweis nicht für ein anderes Tier genommen werden kann, gibt es in diesem neuen Heimtierausweis mehr Daten über das Tier angeben. Da darf natürlich die Chip-Nummer nicht fehlen, aber genauso gehören der Ort und der Zeitpunkt für die Kennzeichnung in den neuen Ausweis. Damit der Aufkleber der Chip-Nummer und die Aufkleber der gegebenen Tollwutimpfungen nicht verloren gehen können, werden diese Seiten laminiert. Erinnert man sich an bestimmte Daten nicht mehr, dann kann man diese beim Tierarzt für drei Jahre nachfragen, denn so lange müssen die Tierdaten aufgehoben werden.

Hat man aber einen Heimtierausweis, der schon im Jahr 2014 ausgestellt wurde, dann muss dieser Ausweis nicht erneuert werden, er ist bis zum Tod des Haustieres gültig. Besonders die Tollwutimpfungsbestimmungen wurden verschärft, damit keine Welpen ohne diese Impfung nach Deutschland importiert werden. So soll verhindert werden, dass immer wieder Welpen eingeführt werden, die jünger als die 12. Lebenswoche sind, denn die erste Impfung darf erst mit der 12. Lebensweise erfolgen. Da aber der Zeitraum zwischen Impfung und Import 3 Wochen betragen muss, würden Welpen jetzt erst mit der 15. Lebenswoche den Weg nach Deutschland finden, wenn sie legal importiert würden.

Wer aber nach dem 29. Dezember 2014 einen Hund oder eine Katze gekauft hat, der sollte sich um den neuen Heimtierausweis bemühen, denn will man eine Grenze überqueren, dann muss jetzt für ein solches Tier der neue Ausweis vorgezeigt werden.

Pflicht sollte auch die Hundehaftpflichtversicherung im Heimtierausweis werden.

Rufen Sie uns an 033762 / 188800 MO - DO 09 - 18 UHR FR 09 - 15 UHR
Mailen Sie uns info(at)pferd-versichert.de Wir antworten innerhalb von 48h.
Schreiben Sie uns bei WhatsApp 0152 - 03 56 88 61 MO - FR 09 - 18 UHR FR 09 - 15 UHR