Wenn ein Hund stirbt, dann hat man andere Sorgen, als die Hundehaftpflicht abzumelden. Meistens müssen sowieso schon genug Formulare ausgefüllt werden. Der Tierarzt, der den Tod feststellen muss, wenn man sich genau an die Vorschriften hält und die Bestattungsvorkehrungen nehmen oft genug Raum ein, dass andere Dinge in den Hintergrund geraten. Trotzdem sollte man die ordentliche Abmeldung bei der Versicherung in diesem besonderen Fall nicht vergessen.
Eine Hundeversicherung? Klar, denn wenn Hundebesitzer sich entschieden haben eine Hundehaftpflicht abzuschliessen, dann aus verschiedenen Gründen. Hunde können, je nach Größe, entsprechenden Schaden anrichten, sind sie noch so gut erzogen. Es passiert schnell, dass sich der beste Freund des Menschen mal nicht genug vorsieht und in der eigenen Wohnung oder bei Freunden etwas umstößt, das man nicht einfach vergessen kann, sondern das ersetzt werden muss. So eine Versicherung funktioniert ganz ähnlich, wie eine Haftpflichtversicherung für Menschen auch.
Falls diese Versicherung irgendwann nicht mehr in Anspruch genommen wird, muss man sich an gesetzlich oder vertraglich geregelte Kündigungszeiten halten. Das trifft im Falle des Todes allerdings nicht zu. Denn hierbei handelt es sich um einen speziellen Kündigungsgrund. Die Versicherung kommt schlicht zum erliegen. Denn die Versicherungsanbieter heben die Hundehaftpflicht auf, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Diesen Nachweis über das Ableben des Tieres bekommt man von seinem Tierarzt.