Vom zerwühlten Vordergarten bis zum Verkehrsunfall mit Personenschaden – richtet ein Hund einen Schaden an, haftet laut Gesetz der Hundebesitzer dafür. Dabei spielt es keine Rolle, ob den Besitzer eine Schuld trifft oder nicht. Allein der Besitz des Hundes verpflichtet den Halter dazu, für den Schaden einzustehen. Nicht ohne Grund ist die Haftpflichtversicherung für Hunde in vielen Bundesländern bereits gesetzlich angeordnet: Schließlich können vor allem Personenschäden unendlich hoch ausfallen und sind in der Regel nicht vom normalen monatlichen Einkommen zu decken. Das Risiko muss daher an eine Hundehaftpflicht abgegeben werden. Ob gesetzlich vorgegeben oder nicht – eine Hundehaftpflichtversicherung ist immer empfehlenswert!
Sie haben einen oder sogar mehrere Hunde und möchten sich ohne finanzielles Risiko gegen mögliche Schadensfälle absichern? Dann lassen Sie sich über pferd-versichert.de ein unverbindliches Angebot per Post zukommen oder gestalten Sie Ihre Hundehalterhaftpflicht in unserem Online-Rechner einfach selbst. Den entsprechenden Versicherungsbeitrag sehen Sie transparent im Anschluss.
Bereits ab einem monatlichen Betrag von 4,46 Euro können Sie Ihren Vierbeiner versichern und sich vor enormen finanziellen Forderungen im Schadensfall absichern. Der Beitrag berechnet sich danach, wie viele Hunde Sie versichern lassen wollen und welche Deckungssumme Sie auswählen. Ob Sie einen Hund Ihren besten Freund nennen oder am liebsten im großen Rudel unterwegs sind – In unsere Hundehaftpflicht lassen sich bis zu zehn Tiere integrieren. Auch bei der Deckungssumme können Sie sich zwischen drei Optionen frei entscheiden:
Darüber hinaus wirken sich auch eine mögliche Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadensfall und die Vertragslaufzeit auf die Höhe des Beitrags aus. Im letzten Schritt wählen Sie in unserem Online-Rechner noch die Zahlweise aus. Anschließend können Sie sich die Vertragsunterlagen per Post zukommen lassen oder schließen den Versicherungsvertrag gleich online ab. Versicherungspartner ist die Gothaer Versicherung.
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Schadensfälle (Verletzung anderer Hunde und Menschen, Mietsachschäden, Leihsachschäden)
Beim Toben auf der Hundewiese kann es schnell passieren: Ihr Hund beißt einen anderen Hund und die Bisswunde muss vom Tierarzt genäht werden. Die Kosten für die Behandlung wird der fremde Hundebesitzer von Ihnen einfordern. Für diesen Fall haben Sie mit der Hundehaftpflicht vorgesorgt, die für Sie eintritt und die Kosten übernimmt.
Beißt Ihr Hund einen Menschen – ob versehentlich im Spiel oder aus dem Wunsch, sich zu verteidigen – ist das umso betrüblicher. Im schlimmsten Fall können sogar kosmetische Operationen notwendig sein, um Narben im Gesicht zu verbergen. Diese Kosten können in den seltensten Fällen aus den eigenen Ersparnissen finanziert werden.
Ebenso kann es passieren, dass der Hund vor ein Auto läuft, dieses zwar ausweicht, aber dennoch einen Schaden verursacht. Sowohl die Schäden am Auto als auch die Personenschäden der Insassen werden durch die Hundehaftpflicht übernommen.
Nicht nur andere Tiere sowie Menschen können durch den Hund zu Schaden kommen, sondern auch Objekte, von den Blumentöpfen Ihrer Nachbarn bis zu Kratzern an der Wohnungstür. Hier konnten wir für Sie die Konditionen unserer Hundehaftpflicht noch verbessern: Neben weiteren Mietsachschäden kommt die Versicherung nun auch bei Schäden durch Schimmelbildung in der Mietwohnung auf.
Ihr Hund hat kurze Beine oder ist durch sein Alter nicht mehr gut zu Fuß? Mit einem Hundeanhänger ist Ihr Liebling auf der Radtour trotzdem dabei. Um Sie hierbei ebenfalls abzusichern, versichern wir zu privaten Zwecken gemietete oder geliehene Hundeanhänger innerhalb der von Ihnen gewählten Deckungssumme.
Mit einer Hundehaftpflicht schützen Sie sich gegen alle Schäden, die durch das Tier entstehen – ganz gleich, ob es sich dabei um Vermögens-, Sach- oder Personenschäden handelt. Deswegen sollten Sie für jeden Hund, der in Ihrem Haushalt lebt, eine Hundehaftpflicht abschließen. Die frei wählbaren Deckungssummen betragen dabei 10, 20 oder 50 Millionen Euro. Bis zum 12. Lebensmonat kostenfrei mitversichert sind ebenfalls die Welpen des Hundes.
Nicht nur zu Hause, sondern auch unterwegs kann der Hund einen Schaden verursachen. Neben Mietsachschäden in privat gemieteten Räumen oder Hotels sind daher auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen, Hundeschule, Agility-Kursen und das Training auf einem Hundeplatz in die Hundehaftpflicht integriert. Sind Freunde oder Bekannte mit Ihren Hunden unterwegs, greift im Schadensfall ebenfalls der Versicherungsschutz.
Tritt ein Missgeschick ein, melden Sie den Schaden zuerst Ihrer Hundehaftpflicht. Wir prüfen dann schnell und gründlich den Haftungsanspruch geprüft. Ist der Anspruch gerechtfertigt, übernimmt die Hundehaftpflicht die Kosten dafür. Ist der Anspruch nicht gerechtfertigt, wird der Schadensanspruch abgewehrt.
Übrigens: Der Versicherungsschutz gilt bis zu einem Jahr sogar im Ausland. Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden allerdings die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht vorgeschrieben, damit im Schadensfall die Situation schnell geklärt ist und Schäden erstattet werden können. Einige Bundesländer setzen wiederum nur auf eine Haftpflicht für bestimmte Hunderassen, die den Listenhunden zugeordnet werden. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen ist eine Hundehaftpflicht allerdings in den meisten Fällen eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hundeschule oder anderen Kursen.
Sie möchten mehr zum dem Thema wissen? Wir verraten Ihnen hier, wo die Hundehaftpflicht Pflicht ist.
Leider dürfen folgende Hunderassen sowie Mischlinge aus diesen keinen Versicherungsschutz über die Hundehaftpflicht erlangen. Dazu gehören folgende Hunderassen: American Staffordshire, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Neapolitano, Pitbull, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.
Für alle der genannten Rassen bieten wir Ihnen aber die Möglichkeit, in einer erweiterten Deckungsvariante einen Versicherungsschutz zu erhalten. Schauen Sie dazu bitte bei der Hundehaftpflicht für Listenhunde.
Hunde verschönern nicht nur das Leben ihrer Besitzer, sondern zaubern als Therapie- und Besuchshunde auch den Alten und Kranken ein Lächeln ins Gesicht. Als Rettungs- und Suchhunde leisten die Vierbeiner ebenso wertvolle Arbeit. Wenn Sie Ihren Hund gelegentlich beruflich in diesen Feldern nutzen, müssen Sie dazu keine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz unserer Hundehaftpflicht gilt auch bei einer selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit, sofern der Gesamtjahresumsatz nicht mehr als 12.000 Euro beträgt. Üben Sie die Tätigkeit als Angestellte/r aus, greift der Versicherungsschutz ebenso.
Wenn sich Ihr Hund beim Spielen verletzt oder eine Verletzung durch einen Autounfall erleidet, greift der Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht nicht. In diesem Falle ist es ratsam, über eine Hunde-OP-Versicherung oder sogar eine vollumfängliche Hundevollkasko nachzudenken. Pferd-versichert.de bietet Ihnen eine Vielzahl an Versicherungen für Ihr Haustier an – ganz gleich, ob Hund, Katze oder Pferd.
Bei Fragen zu unseren Versicherungsprodukten helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gern telefonisch oder per E-Mail weiter. Wir freuen uns auf Sie!
Bei den meisten Anbietern für Hundehaftpflichtversicherungen können Sie zwischen verschiedenen Deckungssummen wählen. Damit Sie sich im Falle eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens keine Sorgen um die Kosten machen müssen, empfiehlt sich eine Absicherung in Millionenhöhe. Ob 10, 20 oder 50 Millionen – das entscheiden Sie.
Ob Sie für Ihren Vierbeiner eine Hundehaftpflicht abschließen müssen, hängt in Deutschland von Ihrem Wohnort ab. In folgenden Bundesländern müssen Hundebesitzer eine Hundehaftpflicht nachweisen: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland hingegen gilt die Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunderassen. Einzig und allein in Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Pflicht, seinen Hund zu versichern.
Ihre Hundehaftpflicht kommt nicht für Schäden auf, die Ihnen selbst oder anderen im Haushalt lebenden Personen zugefügt wurden. Darüber hinaus haben Sie keinerlei Anspruch auf eine Kostenübernahme bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Auch bei einer nicht fristgerechten Schadensmeldung zahlt die Versicherung nicht. Prüfen Sie hier den im Vertrag vereinbarten Zeitraum!