Da immer mehr Ehen in Deutschland geschieden werden, tritt auch immer häufiger die Frage auf: „Wer bekommt den geliebten Vierbeiner?“. Diese Frage wird im aktuellen Tasso e.V. Newsletter behandelt.
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat nun ein Urteil zum Verbleib von Scheidungshaustieren verkündet.
Seit 2002 wurde der Tierschutz ins Grundgesetz mit aufgenommen. Daher ist ein ausschlaggebender Punkt zum Verbleib des Tieres beispielsweise die Wohnsituationen der beiden Ex-Ehepartner.
So ist es wahrscheinlicher, dass ein Hund dort verbleibt, wo er artgerechter gehalten werden kann oder entschieden wird, dass ein behindertes Tier in der gewohnten Umgebung bleibt.